IGB Nawaro Bioenergie GmbH & Co. KG: fehlerhafte Beratung und Gefahr des Verlustes der Beteiligungssumme
Anleger der IGB Nawaro sind in vielen Fällen nicht nur in Form von fehlerhaften Anlageberatungen im Vorfeld ihrer Beteiligungen betroffen, sondern sind zudem der Gefahr eines Totalverlusts ausgesetzt.
IGB Nawaro seit Ende 2010 in wirtschaftlicher Schieflage
Die durch die Finanzkrise gebeutelte IGB Nawaro musste in 2010 die Insolvenz eines Subunternehmers durch zusätzliche Sicherheiten in Höhe von 1 Mio. € für die finanzierenden Banken und einen außerplanmäßiger Verlust in Höhe von 5 Mio. € verkraften.
Anfang des Jahres 2011 musste die Leasingnehmerin, deren Leasingratenzah-lungen die Haupteinnahmequelle der IGB Nawaro darstellen, mitteilen, dass sie nicht im Stande sei, die Leasingzahlungen wie vereinbart zu leisten. Aufgrund dessen wurde für das Jahr 2011 statt ursprünglich mit einem positivem Betriebsergebnis von 1 Mio. €, ein Verlust in Höhe von ca. 4 Mio. € prognostiziert. Die Negativbilanz belief sich somit bis Ende 2011 auf eine Gesamtsumme von 10 Mio. €.
Sanierungsplan der IGB Nawaro
In Folge der wirtschaftlichen Schieflage erarbeitete die IGB Nawaro ein Sanierungskonzept, nach dem die Leasingraten neu festgesetzt und damit nach unten korrigiert wurden. Die Beteiligungen der Anleger sind entscheidend vom Erfolg des Sanierungsplans abhängig.
IGB Nawaro – Anlegern droht Totalverlust
Den Anlegern drohen somit im schlimmsten Fall der Totalverlust der eingezahlten Beteiligungssumme sowie möglicherweise Rückzahlungsforderungen für bereits erhaltene Ausschüttungen.
Bei den häufig als sichere Geldanlagen beworbenen Beteiligungen werde nach unserer Erfahrung Risiken von den Beratern vielfach nicht thematisiert.
Justus rät:
Betroffene Anleger sollten sich unbedingt an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Insbesondere ist vom Abwarten des positiven Ausgangs des Sanierungsverfahrens abzuraten. Anleger sollten daher frühzeitig ihre Chance nutzen, um ein Vorgehen gegen ihren Berater zu prüfen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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