Musterfeststellungsklage gegen VW – Sammelklage oder Einzelklage

Raus aus der Musterklage / Sammelklage VW

Musterfeststellungsklage oder lieber den  Weg einer selbstständigen und eigenen Klage gegen VW gehen? Verbraucher müssen sich nun entscheiden. Spätestens bis zum 29.09.2019 müssen Sie sich Anmelden oder Abmelden von der VW Musterfeststellungsklage.

Musterfeststellungsklage – Informationen und Risiken

Die sog. Musterfeststellungsklage ist von der Bundesregierung initiiert und soll ab dem 01. November 2018 Verbrauchern helfen, mittels Sammelklage Rechte gegenüber Konzernen durchzusetzen — auch für VW Geschädigte sollte das Gesetz Abhilfe schaffen. So wird eine Musterfeststellungsklage (Sammelklage), welche von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geführt wird, anhängig gemacht, um Grundfragen zur Haftung von VW im Abgasskandal zu klären.  Bei der Musterfeststellungsklage handelt es sich jedoch nicht um eine typische “Sammelklage” und sie kann nicht von einzelnen Verbrauchern erhoben werden.

Musterfeststellungsklage gegen VW - Sammelklage oder Einzelklage
Musterfeststellungsklage gegen VW – Sammelklage oder Einzelklage

Ziel der Musterfeststellungsklage ist allein die verbindliche Feststellung, ob die Volkswagen AG den Verbrauchern aufgrund der Abgasmanipulation Schadenersatz schuldet. Sie dient lediglich der Feststellung eines generellen Anspruchs.

Bei der Musterfeststellungsklage soll in einem ersten Schritt geklärt werden, ob die Verbraucher eine Klage auf Schadensersatz gegen VW einreichen können (positives/ negatives Feststellungsurteil), also ob überhaupt der Anspruch besteht. Will ein Verbraucher nach Feststellung eines Schadenersatzanspruches dann eine individuelle Summe für sich geltend machen, muss er erneut klagen. Eine Musterfeststellungsklage hilft also nicht, da bei individuellen Anspruchsforderungen auch individuell geklagt werden muss.

Durch eine positive Feststellung z.B. der Haftung des Vorstandes von VW dürften die Erfolgsaussichten einzelner Verbraucherklagen höher sein, da die Gerichte an das Feststellungsurteil des Musterverfahrens gebunden sind. Umgekehrt kann ein schlecht geführtes Musterverfahren eines Verbandes ohen ausreichendes Fachwissen auch vieles kaputt machen.

Einzelklage oder Sammelkalge im Abgasskandal?

Allerdings haben viele Gerichte in der letzten Zeit bei Einzelklagen ohnehin positive Urteile für Betroffe z.B.  gegen die VW AG erlassen und mit der Musterfeststellungsklageverfahren “Neuland” betreten. Es ist nicht genau abschätzbar, wie sich das Gericht in diesem Verfahren entscheiden wird.

Es besteht das Risiko, dass bei einer negativen Feststellung (kein Schadensersatzanspruch gegen die VW AG) alle Beteiligten der Musterfeststellungsklage an das Urteil gebunden sind und nicht mehr versuchen dürfen, ihre Ansprüche vor anderen Gerichten geltend zu machen.

Ferner ist die Verfahrensdauer der Musterfeststellungsverfahren sehr lang. Mit Rechtsmitteln und Instanzenzug dürfte nicht vor 4 Jahren mit einer Feststellung zu rechnen sein. Denn die Automobilkonzerne werden Verfahren mit all ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln hinauszögern und so über drei Instanzen zu prozessieren. Erst dann und danach werden die Einzelansprüche entschieden.

Justus rät:

Raus aus der Sammelklage bis zum 29.09.2019! Wir raten unseren Mandanten mit oder ohne Rechtsschutzversicherung dringend zum Ausstieg und zu dem selbstständigen Weg der Einzelklage.

Der Weg der Einzelklage ist für die Geschädigten leichter, schneller und effektiver, da die Einzelklage voraussichtlich schneller abgeschlossen sein wird als die Musterfeststellungsklage. Innerhalb von ein bis drei Jahren sind Verfahren gegen den Automobilkonzern abgeschlossen und Geschädigte werden entschädigt.  Das Musterfeststelungsverfahren ist im Abgasskandal kein geeignetes Mittel für die vom Abgasskandal betroffenen Autobesitzer.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, sollte auf jeden Fall eine Einzelklage durchgeführt werden. Auch ohne Rechtsschutzversicherung müssen Sie sich nicht dem Risiko der Feststellungsklage aussetzen. Vereinbaren Sie einfach mit uns eine eine Prozesskostenfinanzierung oder ein Erfolgshonorar.

Lassen Sie sich sofort kostenfrei und individuell beraten. Senden Sie uns einfach Ihren KFZ-Schein, Kaufvertrag und ggf. den Darlehensvertrag zu oder laden Sie diese gleich über das Kontaktformular hoch.

Foto: © CQF-avocat /pixabay.com

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
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JUSTUS Rechtsanwälte setzt Verbraucherrechte in dem VW Skandal, also die Rechte der betroffenen Autokäufer und VW-Aktionäre und Anleger durch.
Hierbei kommen sowohl Schäden der Aktionäre und Anleger, die durch den massiven Kurs- und Wertverluste der Aktien durch den Betrug und das Verschweigen des VW-Konzerns entstanden sind in Betracht, als auch die gerichtliche Durchsetzung der Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge gegen Kaufpreiserstattung.

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Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
Allein in Deutschland sind nach VW-Angaben gut 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, informiert Sie der Hersteller über das konkrete Nachbesserungsangebot.
Hierauf müssem Sie sich nicht einlassen. Nach neueren Urteilen kommt auch der Rückkauf der Fahrzeuge und Schadenrsatz in Betracht.

Auch kommen inzwischen weitere Dieselautohersteller wie Mercedes in den Verdacht, die Abgas-Grenzwerte im tatsächlichen Verkehr um ein Vielfaches zu überschreiten.

Ist Ihr Auto betroffen?

Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.

Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.

Nachbesserung

Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir ohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.

Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.

Erklären Sie jetzt - nach Nachbesserungsfrist - den Rücktritt und verlangen den Kaufpreis

Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW-Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 - 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.

VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
Allerdings haben u.g. Gerichte schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Devise der VW-Käufer muss folglich lauten seine Rechte gegen den Konzern bzw. den Vertragshändler durchzusetzen.
 
Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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