Schroeder Lombard, Lombard Plus, Lombard Classic


SchroederLombard
 
VermögensanlageStille Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Emissionsvolumen14.612.000 Euro
AnlageobjektDie eingeworbenen Mittel wurden in Form von Darlehen an Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg, gewährt.
Gewinnbeteiligung p.a.7,00 % p.a. für die Dauer der Beteiligung
StatusRückzahlungsphase
Auslauf aller Beteiligungen bis zum31. August 2014
LombardPlus 
VermögensanlageStille Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Emissionsvolumen12.401.000 Euro
AnlageobjektDie eingeworbenen Mittel wurden in Form von Darlehen an Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg, gewährt.
Gewinnbeteiligung p.a.8,75 % p.a. für die Dauer der Beteiligung
StatusRückzahlungsphase
Auslauf aller Beteiligungen bis zum31. August 2014
LombardClassic 
VermögensanlageStille Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Emissionsvolumen18.686.000 Euro
AnlageobjektDie eingeworbenen Mittel wurden in Form von Darlehen an Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg, gewährt.
Gewinnbeteiligung p.a.7,00 % p.a. für die Dauer der Beteiligung
StatusRückzahlungsphase
Auslauf aller Beteiligungen bis zum31. August 2014
LombardClassic 2 
VermögensanlageStille Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Emissionsvolumen79.253.000 Euro
AnlageobjektDie eingeworbenen Mittel wurden in Form von Darlehen an Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg, gewährt.
Gewinnbeteiligung p.a.7,15 % p.a. für die Dauer der Beteiligung
StatusRückzahlungsphase ab November 2014
Auslauf aller Beteiligungen bis zum30. November 2016
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GESELLSCHAFTSBETEILIGUNGEN: ALBIS, CIS, CSA, U.A.86
Gesellschaftsbeteiligungen



"Niemals dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao,
durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."

Erich Kästner


Die Gesellschaftsbeteiligung als Anlageform:


Gesellschaftsbeteiligungen kommen meist als atypische stille Gesellschaftsbeteiligungen oder als Kommanditbeteiligungen vor. Bei letzeren unterscheidet man noch zwischen mittelbaren (über einen Treuhänder) und unmittelbare Kommanditbeteiligungen.

Bei sämtlichen Formen der Gesellschaftsbeteiligung muss sich der Gesellschafter die Gewinne und eben auch die Verlußte der Gesellschaft zurechnen lassen. Es wird ein sogenanntes Kapitalkonto geführt, auf dem sämtliche Einlagen des Gesellschafters und die Gewinne und meist Verlußte der Anlagegesellschaft gebucht werden.
Die Beteiligungsverträge weisen in der Regel lange Laufzeiten von 10 bis zu 30 Jahren auf und eine vorzeitige Kündigung ist entweder nicht möglich oder an pauschale Schadensersatzansprüche (sog. Ausgleichszahlungen) geknüpft.


Verjährung von Ansprüchen: 10 Jahre nach Zeichnung ist Schluss, § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB

Jeder, wirklich jeder Gesellschafter/Anleger sollte die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen im Auge behalten.
Taggenau 10 Jahre nach Zeichnung bzw. Beitritt zur Gesellschaft verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche, die ein Gesellschafter z.B. aus Falschberatung gegen Berater, Treuhänder oder Gründungsgesellschafter zustehen können. Dies unabhängig von der Kenntnis des Anlegers/Gesellschafters.
Da der Schadenersatz durch Rückabwicklung der Gesellschaftsbeteiligung oft der einzige Weg ist, keine erheblichen Verlußte zu erleiden sollte jeder Anleger seine Kapitalanlagen vor Ablauf dieser Frist durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Meist erhalten nämlich die Anleger erst kurz nach Ablauf dieser Frist die verheerende Nachricht durch Berater oder Kapitalanlagegesellschaft, dass sämtliche Einlagen durch Verluste der Gesellschaft aufgezehrt sind und/oder vereinbarte Auszahlungen nicht möglich sind.