P&R: Geld zurück durch Beraterhaftung

Der Schock sitzt immer noch tief: seit 2007 wurden Container von P&R an Anleger verkauft, die jedoch gar nicht vorhanden waren. Dadurch sollten Einnahmen vorgetäuscht werden um mit ihnen Rückzahlungen an Altanleger tätigen zu können. Seit September 2018 läuft jetzt auch das Insolvenzverfahren gegen P&R. Es gibt jedoch noch andere Wege Schadensersatz zu bekommen und sein Geld zurück zu erlangen.

P&R: Geld zurück durch Beraterhaftung
P&R Container

Geld zurück durch Beraterhaftung

Geschädigte sollten ihre Aufmerksamkeit nicht allein dem Insolvenzverfahren widmen. Denn die zu erwartende Insolvenzquote wird nur einen minimalen Teil des Schadens der Anleger abdecken.

Berater haften auf Schadensersatz

Vielmehr gilt es auch andere Ansprüche gegen Beteiligte geltend zu machen und sich so sein Geld wieder zurück zu holen. Dies ermöglich die Beraterhaftung, welche Anlegern hilft sich neben dem Insolvenzverfahren ihre Ansprüche zu sichern. Der Berater ist nämlich durch das Geltendmachen des Schadensersatzes gezwungen, das gesamte P & R-Investment rückabzuwickeln, wodurch die Anleger ihre gesamte Anlage zurück erstattet bekommen.

Anders als im Insolvenzverfahren kann der Anleger so seinen gesamten Schaden zurück verlangen. Er wird außerdem von möglichen in der Zukunft folgenden Rückforderung des Insolventverwalters frei gestellt.

Unter die typische Beratungsfehler zählen beispielsweise die Unterlassene Aufklärung über die eingeschränkten Bestätigungsvermerke der Wirtschaftsprüfer,  über die Insolvenz vom Containerkonkurrenten Magellan (2016), über das Branchenrisiko wegen der Schifffahrtskrise ab  2008, über die Höhe der Vermittlungsprovision usw.

Ob eine ordnungsgemäße Beratung erfolgte, muss im Einzelfall geprüft werden.

JUSTUS rät:
Unter diesen Umständen möchten wir allen betroffenen P&R-Investoren raten, umgehend anwaltliche Hilfe zu suchen. Unsere Kanzlei konnte bereits in der Vergangenheit bei einer Vielzahl von Fällen bei Gesellschaftsbeteiligungen erfolgreich vermitteln und in Einzelfällen die Forderung auch ganz durchsetzen.

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Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
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P&R – Insolvenzverfahren eröffnet
Es ist jedoch unsicher, mit welchen Rückzahlungen die Betroffenen rechnen können. Von den 1,6 Mio. Containern welche laut P&R vorhanden sein sollten, konnten nur 618.000 von dem Insolvenzverwalter gefunden werden. Der Schock: seit 2007 wurden Container von P&R an Anleger verkauft, die jedoch gar nicht vorhanden waren. Dadurch sollten Einnahmen vorgetäuscht werden um mit ihnen Rückzahlungen an Altanleger tätigen zu können.

Dies führte letztendlich zu einem Aufbau eines Schneeballsystems, wodurch das Vermögen von P&R-Container fast vollkommen aufgebraucht ist.

Einer der Insolvenzverwalter äußert sich wie folgt: „Tatsächlich zeigen die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchungen, dass die deutschen Gesellschaften offensichtlich über viele Jahre hinweg Verträge mit Anlegern über Container geschlossen haben, die es de facto nie gegeben hat und die auch nicht angeschafft wurden. Vielmehr wurden die neu eingeworbenen Gelder dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen.“ Der schweizerische Teil der P&R-Gesellschaft ist noch nicht insolvent und auch weiterhin in Betrieb, weswegen sich die Insolvenzverwalter für den Verkauf dieser Container einsetzen, damit das Geld für die geschädigten deutschen Anleger genutzt werden kann. Außerdem wird versucht, die Verantwortlichen für Schadensersatzzahlungen in Anspruch zu nehmen. Was können Sie als Investor jetzt tun? 1. Schadenersatzforderungen gegen die Vermitter oder Berater: Die Kaufverträge wurden teilweise von Banken und Sparkassen, aber auch Finanzberatern vermittelt. Hier bestehen nach unserer Erfahrung gute Aussichten auf Schadenersatz, da die meißten Anleger nicht richtig beraten wirden sind. Hierzu sind auch schon positive Urteile ergangen, die Sie
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