Der Schock sitzt immer noch tief: seit 2007 wurden Container von P&R an Anleger verkauft, die jedoch gar nicht vorhanden waren. Dadurch sollten Einnahmen vorgetäuscht werden um mit ihnen Rückzahlungen an Altanleger tätigen zu können. Seit September 2018 läuft jetzt auch das Insolvenzverfahren gegen P&R. Es gibt jedoch noch andere Wege Schadensersatz zu bekommen und sein Geld zurück zu erlangen.

Geld zurück durch Beraterhaftung
Geschädigte sollten ihre Aufmerksamkeit nicht allein dem Insolvenzverfahren widmen. Denn die zu erwartende Insolvenzquote wird nur einen minimalen Teil des Schadens der Anleger abdecken.
Berater haften auf Schadensersatz
Vielmehr gilt es auch andere Ansprüche gegen Beteiligte geltend zu machen und sich so sein Geld wieder zurück zu holen. Dies ermöglich die Beraterhaftung, welche Anlegern hilft sich neben dem Insolvenzverfahren ihre Ansprüche zu sichern. Der Berater ist nämlich durch das Geltendmachen des Schadensersatzes gezwungen, das gesamte P & R-Investment rückabzuwickeln, wodurch die Anleger ihre gesamte Anlage zurück erstattet bekommen.
Anders als im Insolvenzverfahren kann der Anleger so seinen gesamten Schaden zurück verlangen. Er wird außerdem von möglichen in der Zukunft folgenden Rückforderung des Insolventverwalters frei gestellt.
Unter die typische Beratungsfehler zählen beispielsweise die Unterlassene Aufklärung über die eingeschränkten Bestätigungsvermerke der Wirtschaftsprüfer, über die Insolvenz vom Containerkonkurrenten Magellan (2016), über das Branchenrisiko wegen der Schifffahrtskrise ab 2008, über die Höhe der Vermittlungsprovision usw.
Ob eine ordnungsgemäße Beratung erfolgte, muss im Einzelfall geprüft werden.
JUSTUS rät:
Unter diesen Umständen möchten wir allen betroffenen P&R-Investoren raten, umgehend anwaltliche Hilfe zu suchen. Unsere Kanzlei konnte bereits in der Vergangenheit bei einer Vielzahl von Fällen bei Gesellschaftsbeteiligungen erfolgreich vermitteln und in Einzelfällen die Forderung auch ganz durchsetzen.
Kostenfreie Erstberatung:
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Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
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