Erfolgreiche Klage der Kanzlei JUSTUS gegen Skandia Lebensversicherung AG
In der Vergangenheit konnte die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte für Ihre Mandanten bei der Rückabwicklung von Renten- und Lebensversicherungen auf Grund falscher Widerrufsbelehrungen gerichtlich immer erfreuliche Ergebnisse erzielen. Nun gelang dies auch gegen Skandia Lebensversicherung.
Verfahren gegen Skandia Lebensversicherung AG
Auch bei unserem neusten Verfahren gegen die Scandia Lebensversicherung AG, mit welcher unser Mandant im März 2004 eine fondsgebundene Rentenversicherung abschloss, konnten wir den Anspruch unseres Mandanten erfolgreich durchsetzen.
Geldverlust durch Kündigung
Unser Mandant hatte den Versicherungsvertrag bereits beendet und ausgehend von dem Mindestbeitrag ca. 8.500 Euro bis zur Beitragsfreistellung inklusive Dynamik gezahlt. Von der Versicherung erhielt unser Mandant jedoch nur ca. 7.500 Euro als Rückkaufswert zurück und machte somit einen Verlust von mehr als 1000 Euro.
Widerspruchsbelehrung falsch
Auch hier war die Widerspruchsbelehrung von der Scandia Lebensversicherung AG falsch formuliert worden. Diese lautete:
„Der Vertrag gilt auf Grundlage der beigefügten Unterlagen – Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen – als abgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt dieser Unterlagen und gegenüber schriftlich widersprechen. Um diese Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch innerhalb dieser Frist an uns abzusenden.“
Anstatt des Verlangens eines ein schriftlicher Widerspruch genügt es nach den Anforderungen des geltenden Rechts, wenn der Widerspruch in Textform erfolgt.
Versicherung zahlt nach Klageerhebung:
Zunächst bestritt die Versicherung aussergerichtlich die Wirksamkeit des Widerspruchs. Erst nach unserer Klage zahlte dann die Skandia Lebensversicherung schnell den mit der Klage weiter geltend gemachten Betrag an den rechtsschutzversicherten Mandanten aus und muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Der Widerspruch hat sich für den Kläger gelohnt. Bei höheren Einzahlungen und längerer Laufzeit können durch den Widerspruch schnell über 10.000,- € erzielt werden. Auch konnten wir ohne Klageerhebung schon eine Vielzahl von Zahlungsvergleichen verhandeln.
Folgen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung
Folge der falschen Belehrung ist das Bestehen bleiben der Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, was weitaus rentabler ist als eine bloße Kündigung des Vertrags. Durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung fing die Frist von 14 Tagen in der man normalerweise widerrufen kann nämlich nie an zu laufen.
Justus rät:
Soweit Sie auch den Widerspruch, Widerruf oder Ausstieg aus der Lebensversicherung oder Rentenversicherung planen oder auch schon gekündigt haben, sprechen Sie uns an. Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussichten und vereinbaren im Einzelfall ein Erfolgshonorar mit Ihnen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie und über das Kontaktformular und laden ihre Widerspruchsbelehrung gleich mit hoch.
Foto: © Peggy und Marco Lachmann-Anke/ pixabay.com
Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56