Skandia Lebensversicherung AG – erfolgreiche Rückabwicklung durch Widerspruch

Erfolgreiche Klage der Kanzlei JUSTUS gegen Skandia Lebensversicherung AG

In der Vergangenheit konnte die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte für Ihre Mandanten bei der Rückabwicklung von Renten- und Lebensversicherungen auf Grund falscher Widerrufsbelehrungen gerichtlich immer erfreuliche Ergebnisse erzielen. Nun gelang dies auch gegen Skandia Lebensversicherung.

Verfahren gegen Skandia Lebensversicherung AG

Auch bei unserem neusten Verfahren gegen die Scandia Lebensversicherung AG, mit welcher unser Mandant im März 2004 eine fondsgebundene Rentenversicherung abschloss, konnten wir den Anspruch unseres Mandanten erfolgreich durchsetzen.

Scandia Lebensversicherung AG - erfolgreiche Rückabwicklung durch Widerspruch
Scandia Lebensversicherung AG – erfolgreiche Rückabwicklung durch Widerspruch

Geldverlust durch Kündigung

Unser Mandant hatte den Versicherungsvertrag bereits beendet und ausgehend von dem Mindestbeitrag ca. 8.500 Euro bis zur Beitragsfreistellung inklusive Dynamik gezahlt. Von der Versicherung erhielt unser Mandant jedoch nur ca. 7.500 Euro als Rückkaufswert zurück und machte somit einen Verlust von mehr als 1000 Euro.

Widerspruchsbelehrung falsch

Auch hier war die Widerspruchsbelehrung von der Scandia Lebensversicherung AG falsch formuliert worden. Diese lautete:

„Der Vertrag gilt auf Grundlage der beigefügten Unterlagen – Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen – als abgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt dieser Unterlagen und gegenüber schriftlich widersprechen. Um diese Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch innerhalb dieser Frist an uns abzusenden.“

Anstatt des Verlangens eines ein schriftlicher Widerspruch genügt es nach den Anforderungen des geltenden Rechts, wenn der Widerspruch in Textform erfolgt.

Versicherung zahlt nach Klageerhebung:

Zunächst bestritt die Versicherung aussergerichtlich die Wirksamkeit des Widerspruchs. Erst nach unserer Klage zahlte dann die Skandia Lebensversicherung schnell den mit der Klage weiter geltend gemachten Betrag an den rechtsschutzversicherten Mandanten aus und muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Der Widerspruch hat sich für den Kläger gelohnt. Bei höheren Einzahlungen und längerer Laufzeit können durch den Widerspruch schnell über 10.000,- € erzielt werden. Auch konnten wir ohne Klageerhebung schon eine Vielzahl von Zahlungsvergleichen verhandeln.

Folgen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung

Folge der falschen Belehrung ist das Bestehen bleiben der Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, was weitaus rentabler ist als eine bloße Kündigung des Vertrags. Durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung fing die Frist von 14 Tagen in der man normalerweise widerrufen kann nämlich nie an zu laufen.

Justus rät:

Soweit Sie auch den Widerspruch, Widerruf oder Ausstieg aus der Lebensversicherung oder Rentenversicherung planen oder auch schon gekündigt haben, sprechen Sie uns an. Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussichten und vereinbaren im Einzelfall ein Erfolgshonorar mit Ihnen.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie und über das Kontaktformular und laden ihre Widerspruchsbelehrung gleich mit hoch.

Foto: © Peggy und Marco Lachmann-Anke/ pixabay.com

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

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Lebensversicherungen, Widerruf und Widerspruch


Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung

JUSTUS Rechtsanwälte wird von Finanztip als eine der führenden Fachkanzleien in Deutschland empfohlen.

Wir sind spezialisiert auf die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen durch Widerspruch oder Widerruf und haben hier nachgewiesene Erfolge in vielen Vergleichen und Klageverfahren erzielt. Inzwischen haben wir weit über 500 Widerrufsbelehrungen geprüft.

Zur kostenfreien Widerrufsprüfung


Auf widerruf-kündigung.de finden Sie mehr zum Widerruf und Kündigung ihrer Versicherung

Lebensversicherungen
:

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.

Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversi-cherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.

Kapitallebensversicherung:

Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.

Widerruf: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Versicherung

Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen - Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.

Widerspruch - Wie geht das?

Mit einem Widerspruch Ihrer Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer Nutzungsentschädigung. Viele Lebensversicherer haben  fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können.

Widerspruchrecht besteht auch noch, wenn Versicherung gekündigt ist

Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu.
In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Widerruf oder Widerspruch statt Kündigung (Rückkaufswert):

Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines Lebensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
Ein Widerruf oder Widerspruch auch nach erfolgter Kündigung lohnt sich daher.

Wie teuer ist der Widerruf einer Lebensversicherung?

Prinzipiell enstehen beim Widerruf/Widerspruch einer Lebensversicherung nach § 5a VVG a.F. keine Kosten. Den Widerspruch kann man selbst schriftlich erstellen und an die Versicherung versenden. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann eine Fachanwalt benötigt. Die enstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und wir teilen diese vorab genau mit. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschtuzversicherung abschließen, die dann die Kosten des Widerrufsverfahrens abdecken sollte.
Eine Übersicht der
Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie HIER.  

Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung


Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach. 
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerspruch bzw. Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Prüfung des Widerrufs- oder Widerspruchsrechts und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das 
Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.


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