ALBIS Capital AG- Anlegerrundschreiben und Liquidation – Vergleich, Schadenersatz; Verjährung droht teilweise Ende 2012

Albis Capital AG- Anlegerrundschreiben und Liquidationsbeschluss – Vergleich, Schadenersatz; Verjährung droht Ende 2012

Anlegerrundschreiben der Albis Capital:

Nach der Liquidation der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG soll nunmehr die zweite Gesellschaft des Rothmann & Cie. Emissionshaus (jetzige HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH) liquidiert werden.
Dies ergibt sich aus einem Anlegerrundschreiben der Albis Capital, welche die Anleger in Kürze erhielten. Weiterhin ist dort die Rückforderung der erhaltenen Ausschüttungen angekündigt. Ferern wird den Anlegern vereinzelt angeboten, auf einen Bruchteil der Rückforderung zu verzichten. Vor Uterschrift einer Vereinbarung sollte in jedem Fall die Prüfung durch einen Fachanwalt erfolgen.

Rückzahlungsaufforderung der Albis Capital & Co.KG:
Unsere Mandanten wurden durch Albis Capital schon zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert. Zuletzt ist den Anlegern ein Vergleichsangebot des wohl zukünftigen Liquidators unterbreitet worden.
Ob tatsächlich eine Rückzahlungsverpflichtung von Ausschüttungen besteht oder nicht ist umstritten. Der Gesellschaftsvertrag ist so zu verstehen, dass der Anleger bei ordnungsgemäßer Erbringung aller seiner Zahlungen keine weiteren Zahlungsverpflichtungen hat und die Gewinnausschüttungen behalten darf. Auch ist ggf. die Einrede der Entreicherung möglich.

Schadenersatz gegen die Berater:
Immer ist in diesen Fällen auch eine Falschberatung durch die jeweilgen Berater und Vermittler zu prüfen. Unter Umständen muss sich die Gesellschaft dies Falschberatung auch zurechnen lassen, so dass ggf. neben einer ausserordentliche Kündigung der Beteiligung auch ein Schadenersatzanspruch bestünde.
Die Kanzlei Justus ist in Verhandlungen mit der Albis Capital und guter Hoffnung auch hier vernünftige und für die Anleger wirtschaftlich angemessene Vergleiche zu erzielen.
Ein verbleibender Restschaden kann und sollte dann gegen die Beratungsinstitute geltend gemacht werden.

Verjährung und Schlichtung:
Viele Anleger haben im Jahr 2009 Schreiben der Albis Capital erhalten, in welcher auf die Schieflage hingewiesen wurde. Es sollte daher vorsorglich von einer Kenntnis in 2009 und Verjährung am 31.12.2012 ausgegangen werden. Ansonsten ist daneben auch die absolute Verjährungsfrist, genau 10 Jahre nach Zeichnung zu beachten.
Um die Verjährung zu hemmen besteht die Möglichkeit der Schlichtung. Wir bieten noch bis zum 27.12.2012 die form- und fristgerechte Beantragung von Schlichtungsverfahren an.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Susanne Störmer

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

Please follow and like us:

Mehr zum Thema

GESELLSCHAFTSBETEILIGUNGEN: ALBIS, CIS, CSA, U.A.86
Gesellschaftsbeteiligungen



"Niemals dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao,
durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."

Erich Kästner


Die Gesellschaftsbeteiligung als Anlageform:


Gesellschaftsbeteiligungen kommen meist als atypische stille Gesellschaftsbeteiligungen oder als Kommanditbeteiligungen vor. Bei letzeren unterscheidet man noch zwischen mittelbaren (über einen Treuhänder) und unmittelbare Kommanditbeteiligungen.

Bei sämtlichen Formen der Gesellschaftsbeteiligung muss sich der Gesellschafter die Gewinne und eben auch die Verlußte der Gesellschaft zurechnen lassen. Es wird ein sogenanntes Kapitalkonto geführt, auf dem sämtliche Einlagen des Gesellschafters und die Gewinne und meist Verlußte der Anlagegesellschaft gebucht werden.
Die Beteiligungsverträge weisen in der Regel lange Laufzeiten von 10 bis zu 30 Jahren auf und eine vorzeitige Kündigung ist entweder nicht möglich oder an pauschale Schadensersatzansprüche (sog. Ausgleichszahlungen) geknüpft.


Verjährung von Ansprüchen: 10 Jahre nach Zeichnung ist Schluss, § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB

Jeder, wirklich jeder Gesellschafter/Anleger sollte die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen im Auge behalten.
Taggenau 10 Jahre nach Zeichnung bzw. Beitritt zur Gesellschaft verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche, die ein Gesellschafter z.B. aus Falschberatung gegen Berater, Treuhänder oder Gründungsgesellschafter zustehen können. Dies unabhängig von der Kenntnis des Anlegers/Gesellschafters.
Da der Schadenersatz durch Rückabwicklung der Gesellschaftsbeteiligung oft der einzige Weg ist, keine erheblichen Verlußte zu erleiden sollte jeder Anleger seine Kapitalanlagen vor Ablauf dieser Frist durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Meist erhalten nämlich die Anleger erst kurz nach Ablauf dieser Frist die verheerende Nachricht durch Berater oder Kapitalanlagegesellschaft, dass sämtliche Einlagen durch Verluste der Gesellschaft aufgezehrt sind und/oder vereinbarte Auszahlungen nicht möglich sind.