Anteile an SAMIV AG wertlos:
Wir haben in der Vergangenheit schon über den Konkurs und die staatsanwaltlichen Ermittlungen und Beschlagnahme berichtet. Die Anleger werden von dem Konkursverwalter wohl akum eine befriedigende Quote auf ihre Anteile zu erwarten haben.
Schadenersatz gegen Anlageberater oder Vermittler:
Eine Lösung ist die Inanspruchnahme des jeweiligen Anlageberaters oder Finanzberatungsunternehmens, soweit diese ihren Sitz in Deutschland und das Produkt hier vertrieben hat. Denn neben einer möglichen Haftung auf Schadenersatz aus Falschberatung, bejaht die Rechtsprechung nach Pressemitteilungen einen anderen Haftungsgrund. So haben Landgerichte sowie auch das Oberlandesgericht Frankfurt eine Haftung des in Deutschland ansässigen Anlageberaters bejaht, da er die Samiv AG Anteile nicht hätte vermitteln dürfen (Landgericht Görlitz vom 24.07.2015, Aktenzeichen 5 O 558/14; LG Aschaffenburg vom 4.03.2015, Az.: 13 O 528/13).
Erlaubnispflicht bei Drittstaateneinlagenvermittlung:
Gemäß § KWG § 32 Abs. KWG § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will. Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG sind gemäß § 1 Abs. 1 a Nr. 5, die Vermittlung von Einlagengeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaateneinlagenvermittlung).
Verjährung der Ansprüche aus der SAMIV AG Anlage:
Schadenersatzansprüche verjähren 3 Jahre nach Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen sowie spätestens nach 10 Jahren ohne Rücksicht auf die Kenntnis.
Der Bundesgerichtshof hat jüngst festgestellt, dass Schadenersatzansprüche getrennt von einander – je anch Kenntniserlangung – verjähren. Von dem Vertriebsverot des Anlagevermittlers kann der Anleger aber erst nach Beratung bei dem Rechtsanwalt erfahren, so dass dieser Anspruch noch nicht verjährt ist.
Zu beachten ist aber weiter die 10 jährige Verjährungsfrist, welche mit dem Tag der Zeichung zu laufen beginnt.