JUSTUS Rechtsanwälte schließt erfreuliche Vergleiche zu Gunsten der Darlehensnehmer BEMA , Ostseesparkasse Rostock:

Wir konnten aktuell nach Klagen vor dem Landgericht durchaus sinnvolle und erfreuliche gerichtliche Vergleiche für unsere BEMA- Mandanten erzielen. Diese zielen jeweils auf einen Teilverzicht der hohen Darlehensforderungen ab und treffen Zahlungsvereinbarungen, wenn und soweit weitere BEMA – Ausschüttungen unterbleiben sollten.
Stille atypische Beteiligung an der BEMA:
Die Immobilienfondsgesellschaft Bema (vormals CURA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Rostock) befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Die atypsche stille Gesellschaftsbeteiligung ist eine Unternehmensbeteiligung, bei der der stille Gesellschafter für sämtliche Verluste der Gesellschaft in Höhe seiner Einlagen haftet. Dies führt nach unserer Erfahrung bei einem schlecht laufenden Fonds meist zum Totalverlußt der Gesellschaftereinlagen, wenn und soweit der Anleger nicht rechtzeitig juristische Maßnahmen ergreift.
Die leider oft vernommene Aussage man wolle nicht noch “gutes Geld nicht dem schlechtem Geld” hinterherwerfen ist bei rechtzeitiger fachanwaltlicher Beratung oft ein teurer Fehler.
Auch in unsereren BEMA-Fällen waren und sind die gesetzlichen Anwaltshonorare ein sehr gutes Investment für die Anleger.
Ansprüche gegen die Ostseesparkasse Rostock:
Mehrere Gerichte haben in der Beteiligung an der BEMA und dem Darlehen bei der OSPA ein verbundenes Geschäft angenommen. Dies liegt auch nahe, da zumindest heir keine Beteiligung bekannt ist, welche nicht über die OSPA finanziert wurde. Mangels Ausschüttungen durch die Beteiligungsgesellschaft und aufgrund von Verlustzuschreibungen durch die BEMA (früher Cura) geraten die Anleger natürlich in Zahlungsschwierigkeiten des durchaus zinshohen Kredits.
Allerdings hat die BEMA für ihre Darlehensabschlüsse oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwandt, so dass ein Widerruf des Darlehgensvertrages noch heute möglich ist.
Soweit sich ein Anleger demnach vom Darlehensvertrag lösen kann, gilt dies auch für den Beteiligungsvertrag. Auch umgekehrt muss sich die OSPA die in vielen Fällen bewiesene Falschberatung der BEMA zurechnen lassen.
Eine rechtzeitige fachkundige Rechtsberatung kann somit nicht nur künftige Darlehensverbindlichkeiten beseitigen, sondern auch den Schaden minimieren.
Kostenfreie Erstberatung:
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin