S & K Gruppe
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat den Verdacht, dass die Immobiliengruppe Anlegergelder mit Hilfe eines sogenannten Schneeballsystems erlangt hat. Hierdurch ist den Anlegern ein Schaden im dreistelligen Millionenbereich enstanden.
Vor Beginn einer Anhörung der mutmaßlichen Berüger der S&K Gruppe ist – nach Presseberichten – einer der beiden Firmengründer, Stephan S., aus dem Fenster des Frankfurter Landgerichts gesprungen. Stephan S. hat sich hierbei schwer verletzt. Es ist jedoch unklar, ob es sich hierbei um einen Flucht- oder um einen Suizidversuch handelte.
Veröffentlichung der Liste zu Vermögenswerten der S & K Gruppe
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat eine Liste mit vorläufig sicher gestellten Vermögenswerten veröffentlicht. Hierunter befinden sich unter anderem Immobilien, Uhren, Motorräder, etc.
Handlungsbedarf betroffenener S & K – Anleger
Für geschädigte Anleger besteht nun die Möglichkeit auf die sicher gestellten Vermögenswerte zuzugreifen. Hierzu ist jedoch ein vollstreckbarer Titel notwendig. Ein solcher ist z.B. in Form eines Arrests oder eines Urteils zu sehen. Die Anleger müssen nun schnell handeln, da das sog. ,,Prioriätsprinzip” gilt. Die Vermögenswerte werden nicht gleichmäßig unter allen Betroffenen aufgeteilt, sondern nach dem Prinzip, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Außerdem ist zum empfehlen, dass geschädigte Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Eine Forderungsanmeldung ist nun möglich.
Geschädigte S& K Anleger sollten daher umgehend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanla-gerecht aufsuchen, um ihre Ansprüche sichern zu lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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