S & K Fondgesellschaften insolvent!

Insolvenzverwalter über das Vermögen der S&K -Gruppe:
Wir möchten Sie davon in Kenntnis setzen, dass sowohl gegen die S&K Investment GmbH & Co. KG(Az. 67g IN 152/13) als auch gegen die S&K Investment Plan GmbH Co. KG(Az. 67g IN 151/13) am 20.06.2013 das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Hamburg eröffnet wurde. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr RA Dr. Jens-Sören Schröder ernannt.
Für die Anleger besteht nun die Möglichkeit, ihre Ansprüche bis zum 19.08.2013 anzumelden. Dies werden wir im Rahmen unseres Mandatsverhältnisses für Sie selbstverständlich tun.

S & K Fondgesellschaften insolvent
Nach Mitteilung des manager magazins online wurde für sämtliche Fonds der S&K Gruppe das Insolvensverfahren eröffnet.
Folgende Fonds sind betroffen: die Fonds Deutsche S&K Sachwerte, Deutsche S&K Sachwerte 2, Deutsche S&K Sachwerte 3, S&K Investment, S&K Investment Plan und S&K Real Estate Value Added. Nach vorläufigen Schätzungen sind 105 Millionen Euro an Anlegergeldern in Gefahr.
Der S&K-Skandal (Verdacht gegen die S&K-Gruppe wegen Verdachts auf Anlagebetrug durch ein sogenanntes Schneeballsystem) hatte bereits mehrere Insolvenzen der S&K Gruppe ausgelöst. Ende März hatten neben United Investors auch die Asset Trust AG sowie Deutsche Sachwert Emissionshaus AG das Insolvenzverfahren eröffnet.

Für Anleger ist es nun äußert schwierig ihre Einlagen zurückzuerhalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer persönlichen Haftung der verantwortlichen Personen und der Zugriff auf deren Vermögen. Dies ist im Moment jedoch noch problematisch, da noch ungeklärt ist, wer die Verhaltwortlichen sind. Des Weiteren droht den Anlegern die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter nicht auf Gewinn basierende Auszahlungen zurückverlangen wird.

Justus rät:
Lassen Sie in jedem Falll ihre Ansprüche aus den jeweiligen Kapitalanlagen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anmelden und lassen sie Schadenersatzansprüche gegen Berater und Vermittler durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen.
In der Regel übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten der Insolvenzanmeldungen. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist neben dem Kapitalmarktrecht auch im Insolvenzrecht seit vielen Jahren tätig.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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