Die Grundsteuer:
Die Grundsteuer betrifft jeden, der in Deutschland ein Grundstück besitzt oder im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf eines erwerben möchte.
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus.
Grunderwerbssteuer
Nicht zu verwechseln sind Grundsteuer und Grunderwerbssteuer. Denn die Grunderwerbssteuer ist einmalig beim Kauf einer Immobilie an das zuständige Finanzamt zahlen. Die Höhe des Steuersatzes ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und beträgt 3,5–6,5 % des Kaufpreises. In Berlin 6 % und Brandenburg 6,5 %.
Bundesverfassungsgericht erklärt die Grundsteuer für verfassungswidrig:
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 die bisherigen Bemessungsgrundlagen zumindest für Westdeutschland als verfassungswidrig erklärt. Die Einheitswerte seien seit 1964 nicht aktualisiert worden, was gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz verstoße, hieß es in der Urteilsbegründung. Eigentlich hatte die damalige Bundesregierung in den 60er Jahren festgelegt, den Einheitswert des zu versteuernden Grundvermögens alle 6 Jahre zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen (§21 Bewertungsgesetz). Der Gesetzgeber hat nun bis Ende 2019 Zeit, das Grundsteuergesetz zu reformieren. Spätestens ab 2025 müssen nämlich die neuen Bewertungsgrundlagen angesetzt werden.
Berechnung:
Die Berechnung der Grundsteuer ist durchaus kompliziert und kaum nachvollziehbar oder gar gerecht. Die Beträge reichen dabei z.B. von 28,08 Euro pro Jahr im kleinen Häuschen in Schleswig-Holstein über 489,47 Euro in einer westdeutschen Stadt bis zu 980,71 Euro in einer ostdeutschen Kleinstadt.
Berechnungsformel:
Einheitswert x (Grundsteuermesszahl/1000) x (Hebesatz/100) = jährlicher Grundsteuerbetrag
Reform des Grundsteuergesetzes:
Bis 2025 bleibt bei der Grundsteuer erst mal alles, wie es ist. Hauskäufer müssen sich bis dahin also noch mit den herkömmlichen Berechnungswegen auseinandersetzen.
In Ballungszentren wird der Grundsteuerbetrag wohl nach Reform steigen, dagegen in strukturschwachen Gebieten eher sinken.
Ein Beschluss der Grundsteuerreform liegt seitens des Bundestages noch nicht vor. Für Immobilienbesitzer ist eins jedoch schon klar: Für die Erhebung wird eine Steuer- oder Feststellungserklärung erforderlich sein. Dass bedeutet, eine zusätzliche Steuererklärung muss abgegeben werden.