Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig bei Widerruf von Kreditvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Ein Widerruf des Kreditvertrages aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung bietet die Möglichkeit einen laufenden ungünstigen Kreditvertrag abzulösen, ohne dass die Bank die oftmals sehr kostspielige Vorfälligkeitsentschädigung fordern kann. Dieses Vorgehen erweist sich insbesondere mit Hinblick auf die historisch niedrigen Zinsen als vielversprechend, da eine zinsgünstige Anschlussfinanzierung im Zuge der Umschuldung zu lukrativen Einsparungen führen kann.
Rechtsschutzversicherung von Vorteil
Jedoch akzeptieren die Banken den Widerruf des Verbrauchers nur in den wenigsten Fällen. So dann bringt meist nur eine gerichtliche Auseinandersetzung die nötige Abhilfe. Die teils hohen Anwalts- und Verfahrenskosten, die ein solcher Rechtstreit zwangsläufig mit sich bringt, schrecken viele Verbraucher jedoch ab. Dabei sind gerade rechtsschutzversichersicherte Verbraucher im Vorteil.
Versicherer lehnen Eintrittspflicht oftmals zu Unrecht ab
Wobei beim Widerruf von Darlehensverträgen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung einige Versicherer ihre Eintrittspflicht ablehnten, wenn der Versicherungsvertrag erst nach dem Darlehensvertrag abgeschlossen wurde. Die Versicherung zieht für den Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles den Darlehensvertragsschluss heran und nimmt im Falle des sog. „vorvertraglicher Rechtsschutzfall“ eine Eintrittspflicht ihrerseits aus.
BGH: Rechtsschutzfall erst mit Bestreiten des Widerrufrechts durch die Bank
Die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH Urteil vom 17. Oktober 2007 Az.: IV ZR 37/07 und BGH Urteil vom 24. April 2013 Az.: IV ZR 23/12) stellt jedoch für den Rechtsschutzfall zu Gunsten der Versicherten auf einen anderen Zeitpunkt ab. Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem die Bank die Geltendmachung des Widerrufsrechts bestreitet und sich pflichtwidrig weigert, einen Widerruf zu akzeptieren. Auf den Vertragsschluss ist, entgegen der vieler Versicherungen, gerade nicht abzustellen. So dass selbst wenn die Rechtsschutzversicherung erst nach dem Abschluss des Darlehensvertrages eingegangen wurde, eine Eintrittspflicht begründet werden kann. Lassen Sie sich daher nicht vorschnell abschrecken, falls ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage verweigern sollte. In vielen Fällen kann bei anwaltlicher Überprüfung der Vertragsbedingungen die Pflicht zur Kostentragung positiv festgestellt werden.
Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung
Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Widerrufsprüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de