FAQ: Widerruf von Verbraucherkreditverträgen

FAQ: Widerruf von Verbraucherkreditverträgen

– FAQ zum Widerruf, Widerrufsjoker und zur Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung –

Frage 1: Worum geht es beim sog. Widerrufsjoker?
Im Ergebnis geht es beim Widerrufsjoker darum, dass Verbraucherdarlehensverträge, insbesondere Immobiliendarlehensverträge, auch heute noch widerrufen werden können, falls diese ab November 2002 abgeschlossen wurden und die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Gerade bei älteren Baufinanzierungen und Darlehen, bei denen die Zinsen teils weit über 5 – 9 % liegen, lohnt sich der genaue Blick in die seinerzeitige Widerrufsbelehrung, denn heute liegt der Zinssatz bei Finanzierung mit 10 jähriger Zinsbindung bei etwa 2 %, teils sogar deutlich darunter. Eine einfache Umschuldung ist in den seltensten Fällen möglich, die Banken bestehen zumeist auf die Einhaltung der Verträge, sodass Sie im Marktvergleich Jahr für Jahr einen erheblichen Mehraufwand an Zinsen haben, der bei der genannten Zinsdifferenz schnell mehrere Tausend Euro ausmachen kann.

Selbst wenn die Bank ausnahmsweise eine Umschuldung trägt, wird sie dies nur gegen Zahlung einer vergleichsweise sehr hohen Vorfälligkeitsentschädigung tun.
Die Ausübung des Widerrufes führt dazu, dass viele Verbraucher ihre Darlehensverträge ohne zusätzliche Kosten auflösen können und damit die Möglichkeit erhalten ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in günstiges Darlehen umzuschulden, was insbesondere Hausbesitzern mit langen Darlehenslaufzeiten nützt.
Daneben können mit der Ausübung des Widerrufsjokers bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurück verlangt werden.

Frage 2: Kann ich mein Darlehen innerhalb der Laufzeit umschulden?
Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen haben ist eine Umschuldung häufig möglich. Die allermeisten Widerrufsbelehrungen entsprechen sowohl äußerlich als auch inhaltlich nicht den gesetzlichen Anforderungen, sodass ein Widerruf zumeist noch heute möglich ist.

Frage 3: Mein Darlehen ist vollständig zurückgeführt, kann ich die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück verlangen?
Sollte wir bei der Überprüfung Ihres Darlehensvertrages eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung feststellen, können Sie dieses in der Regel auch nach vollständiger Tilgung noch widerrufen und damit den Rechtsgrund für die Vorfälligkeitsentschädigung beseitigen, sodass Ihnen die Bank diese zurückerstatten muss.

Frage 4: Mein Darlehen habe ich bereits gekündigt/wurde von der Bank gekündigt, kann ich die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück verlangen?
Auch für diesen Fall gilt das bereits gesagte, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung berechtigt Sie in der Regel auch heute noch zum Widerruf, sodass der Rechtsgrund für die Zahlung beseitigt werden kann und Ihnen die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurück erstatten muss.

Frage 5: Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsanwalts?
In der Regel ja. Allerdings kommt es darauf an, wann und ob der Rechtsschutzfall eingetreten ist, diesen sehen viele Versicherungen erst bei Ablehnung Ihres Widerrufes durch die Bank als gegeben.
Für den Fall, dass keine Rechtschutzversicherung besteht oder diese die Deckung ablehnt, sind wir bemüht ein Individuelles Angebot zu unterbreiten, dass die jeweilige Situation der Darlehensnehmer berücksichtigt.

Frage 6: Welche Folge hat mein Widerruf?
Sollte die Bank den Widerruf anerkennen, wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt. Als Folge davon sind Sie verpflichtet, das Darlehen mit dem marktüblichen Zinssatz innerhalb von 30 Tagen verzinst zurückzubezahlen, wobei sich dieser nach der Vergleichsstatistik der Deutschen Bundesbank richtet. Dieser Betrag wird mit den von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen, die ebenfalls marktüblich verzinst werden, verrechnet.
Bearbeitungsentgelte und sonstige Kosten dürfen von der Bank nicht geltend gemacht werden. Insbesondere kann die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die sonst üblicherweise bei einer vorzeitigen Kreditablösung anfällt.
Wir raten unseren Mandanten deswegen erst zum Widerruf, wenn die Anschlussfinanzierung der Restschuld gesichert ist. Dies kann aus einem Neudarlehen zu den heute günstigeren Konditionen oder eigenen Mitteln geschehen.

Frage 7: Wann ist eine Belehrung über den Widerruf angreifbar?

Eine Widerrufsbelehrung muss klar und eindeutig sein und dem Verbraucher unmissverständlich seine Rechte aufzeigen. Soweit sie diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist sie grundsätzlich als fehlerhaft anzusehen und deswegen angreifbar.
Dies gilt jedoch nicht für alle Widerrufsbelehrungen. Soweit die verwendete Widerrufsbelehrung der jeweils geltenden Musterwiderrufsbelehrung entspricht, besteht aufgrund einer gesetzlichen Schutzwirkung keine Möglichkeit gegen die Widerrufsbelehrung vorzugehen. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass gerade die Widerrufsbelehrungen aus den Jahren 2002 bis 2010 überwiegend nicht dem Muster entsprechen und somit angreifbar sind.

Frage 8: Was kann der erfolgreichen Durchsetzung des Widerrufsrechts entgegenstehen?
Ab dem Zeitpunkt in dem Sie Kenntnis von der Fehlerhaften Widerrufsbelehrung beginnt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist. Wir gehen jedoch grundsätzlich davon aus, dass Sie erst mit unserer Beratung vollständig über die Umstände der Fehlerhaften Widerrufsbelehrung aufgeklärt wurden und insoweit keine Verjährung droht.

Frage 9: Gilt der Widerrufsjoker auch bei KfW-Darlehen?
Bei Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wideraufbau) sind keine Einschränkungen gegeben. Eine unterschiedliche Bewertung, wie beispielsweise bei Bearbeitungsgebühren, führt deswegen nicht zur Begrenzung des Widerrufsrechts.

Frage 10: Welche Vorgehensweise empfiehlt Justus?
Nach Feststellung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und Klärung, ob der Widerruf für Sie wirtschaftlich sinnvoll erscheint und die Anschlussfinanzierung gesichert ist, erklären wir gegenüber der Bank den begründeten Widerruf. Für bestimmte Darlehen lohnt es sich in einem zweiten Schritt ein Zinsprüfungsgutachten erstellen zu lassen, um die genaue Höhe der Ihnen zustehenden Zinsen berechnen zu können. Sodann versuchen wir in enger Abstimmung mit Ihnen, dem Anspruch gegenüber der Bank zur Durchsetzung zu verhelfen, sei es durch die Moderation von Vergleichsverhandlungen oder gezielten Schriftsätzen. Bislang haben wir die Erfahrung gemacht, dass wir in den meisten Fällen bereits eine außergerichtliche Einigung erzielen konnten. Sollte es notwendig werden, scheuen wir aber auch die gerichtliche Auseinandersetzung nicht.

Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung

Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Widerrufsprüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. 
Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

Please follow and like us:

Mehr zum Thema

WIDERRUF DARLEHEN/ KREDITE59
Widerrufsjoker

Der Widerrufsjoker – Darlehensnehmer können jetzt viel Geld sparen

Widerrufsjoker: Wir prüfen ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei

Verbraucher haben nach herrschender Rechtsprechung und unserer Erfahrung  gute Chancen auch noch nach Jahren den Widerruf und die Rückabwicklung ihres Darlehensvertrags herbei zu führen. Die Ersparnis durch den Widerruf eines teuren Immbilienkredites (bspw. zu 5%) und Umschuldung in einen derzeit möglichen Umschuldungskredit (bspw. zu 2%) beläuft sich oft auf mehrere 10.000 Euro.
Hierzu finden Sie hier eine Beispielsberechnung Widerrufsjoker.

Verbraucherkreditverträge von 2002 bis 2010 – Widerruf immer noch möglich

Für Kreditkunden, insbesondere bei Immobilien- und Verbraucherdarlehen, bestehen gute Aussichten, dass Ihnen ein Anspruch in nicht unbeträchtlicher Höhe gegenüber der darlehensgewährenden Bank zusteht.
Seit dem BGH Urteil vom 01.03.2012, Az. III ZR 83/11, steht fest, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht in Gang setzten kann. Insoweit können alle seit dem 01.11.2002 aufgenommenen Darlehen widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erfolgte. Einer Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge, waren in 80 Prozent von 1.800 überprüften Kreditverträgen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.
Die Top 10 der betroffenen Kreditinstitute für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Darlehen

Ziel des Widerrufs eines Darlehens:
Durch Umschuldung können erhebliche Zinsbeträge erspart werden


Durch die anhaltende Möglichkeit zum Widerruf des Darlehens können Bankkunden sich auch noch heute vom Vertrag lösen. Sinnvoll ist dies beispielsweise um die Zinslast von „Altkrediten“ zu drücken, indem man durch den Widerruf die Möglichkeit erhält, einen neuen Kreditvertrag zu den aktuell sehr günstigen Zinsbedingen abzuschließen.
Auch sind Finanzierungen betroffen, die vorzeitig beendet wurden.

Vorfälligkeitsentschädigung kann nach Widerruf erspart oder zurückgefordert werden:

Durch einen Fehler in der Widerrufsbelehrung kann die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditinstitut zurück verlangt werden.
Hilfreiche Informationen zum Widerruf und zur Vorfälligkeitsentschädigung
sowie einen Vorfälligkeitsenschädigungrechner finden
Sie unter:  http://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net


Kreditwiderruf bis zum 21.06.2016Es ist 5 Minuten vor 12
Experten rechnen mit einer Widerrufswelle bis zum 21. Juni 2016, denn das Widerrufsrecht endet für Altfälle zu diesem Zeitpunkt. Schon jetzt weisen die Verbraucherzentralen auf Wartezeiten von bis zu 6 Wochen für eine Prüfung der Widerrufsbelehrung hin. Wir prüfen Ihre Belehrung kostenlos, fachanwaltlich und in einem vertretbaren Zeitrahmen von ca. einer Woche.

Geht es ohne Anwalt?
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Banken auf einen Widerruf eines Kunden nicht, verzögernd oder abschlägig reagieren. Ohne die Androhung der konsequenten Durchsetzung Ihres Anspruches durch einen Rechtsanwalt werden Sie keinen Erfolg haben.

Widerruf von Darlehen ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich: 

Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen konnten Verbraucher ihren Immobilienkredit bisher widerrufen. Dieses unbefristete Widerrufsrecht ("Widerrufsjoker") ist nun nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung wegfallen. Betroffen sind Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Das dazugehörige Gesetz ist im März 2016 in Kraft treten.

Justus rät:
Bankkunden die ein Darlehen/Kredit nach dem 01.11.2002 aufgenommen haben, haben gute Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf ihres Darlehens. Damit kann entweder ein viel günstigerer Kredit gesichert (Umschuldung) oder die bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung und Kreditkosten zurück verlangt werden.
Wir berechnen ihnen gern ein Umschuldungsbeispiel und die Höhe der ersparten Zinsen.
Bankkunden sind somit gut beraten, wenn sie die Widerrufsmöglichkeit ihrer Darlehen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung

Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Widerrufsprüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. 
Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.


Neu: KOSTENLOSE BERATUNGSSTUNDEN am Abend!

  • Jeden 2. Montag im Monat
  • 17 bis 20 Uhr
  • sofortige Prüfung der Verräge
  • schnelle Handlungsempfehlung

Beginn 15.02.2016 - Jeden 2. Montag 
Ohne Anmeldung, bringen Sie nur Ihren Darlehensvertrag mit.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de