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Vorfälligkeitsentschädigung nach widerruf

    Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

     Vorfälligkeitsentschädigung

    Als Vorfälligkeitsentschädigung wird das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit bezeichnet.
    Ist das vertraglich vereinbarte Darlehen noch nicht ausgezahlt, spricht man von einer Nichtabnahmeentschädigung. Für diese gelten die Regeln der Vorfälligkeitsentschädigung entsprechend.

    Wann entsteht sie?
    Sie fällt an, wenn der Kunde das Darlehen kündigt. Sie soll der Bank den Verlust der bis zum Ende der Zins­bindungs­frist fälligen Zinsen ausgleichen. Erfolgt die Kündigung durch die Bank aufgrund eines Verstoßes des Kreditnehmers gegen seine vertraglichen Pflichten (wichtiger Grund), so entsteht ein Schadensersatzanspruch der Bank gegen den Kunden, der analog der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.
    Allerdings ist bei bankseitiger Kündigung sowohl der Anspruch der Bank als auch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Dies insbesondere bei Verbraucher(immobilien)darlehen.

    Die Vorfälligkeits­entschädigung fällt weg, wenn Kreditnehmer ihren Vertrag wirk­sam widerrufen.
    Ist die Vorfälligkeits­entschädigung bereits gezahlt, hat die Bank den Betrag zu erstatten.

    Wie hoch ist die Entschädigung? Vorfälligkeitsentschädigungsrechner:

    Die Höhe der Vorfälligkeits­entschädigung hängt vor allem vom Unterschied zwischen vereinbartem und aktuell üblichem Zins­satz sowie der verbleibenden Dauer der Zins­bindung ab. Für in den vergangenen Jahren abge­schlossene und zu Juni 2014 gekündigte typische 200 000 Euro-Baukredite errechnete Finanztest Vorfälligkeits­entschädigungen von bis zu fast 40 000 Euro.
    Hilfreiche Informationen zu Vorfälligkeitsentschädigung sowie einen Vorfälligkeitsenschädigungrechner finden Sie unter:  http://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net

    Der Vorfälligkeitsentschädigungsrechner stellt eine gute Hilfe dar. Sie haben eine Berechnungssicherheit von 95 Prozent und können auf der genannten seite den Rechner kostenfrei benutzen. Mit Hilfe des Online-Rechners können Sie verschiedene Szenarien der Darlehensablösung aufstellen.

    Lesen Sie hier mehr zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung oder Widerruf
    eines Immobiliendarlehens

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    Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
    Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
    Für die Widerrufsprüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. 
    Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

    Ansprechpartner:

    Rechtsanwalt Knud J. Steffan
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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    Eberswalder Straße 26
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    Fax: 030 / 440 449 56
    E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

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    BGH zur Aufrechnungsklausel in Darlehen: Widerruf möglich

    Veröffentlicht am 25. Oktober 201820. November 2018

    Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 20. März 2018 - XI ZR 309/16 entschieden, dass die in...

    ""mezzcaps" Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat"weiterlesen

    Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Widerruf des Darlehens

    Veröffentlicht am 17. März 201422. August 2018

    Auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung kann ein Immobiliendarlehen beendet werden, Grund: fehlerhafte Widerrufsbelehrung Seit dem Jahre 2002 haben viele Kreditinstitute Immobiliendarlehensverträge ohne...

    ""mezzcaps" Auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung kann ein Immobiliendarlehen"weiterlesen


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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, das Darlehens- und Immobilienrecht, das Insolvenzrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht das Versicherungsrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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