Auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung kann ein Immobiliendarlehen beendet werden, Grund: fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Seit dem Jahre 2002 haben viele Kreditinstitute Immobiliendarlehensverträge ohne wirksame Widerrufsbelehrung abgeschlossen. Folge: Die Verträge können noch heute widerrufen werden; eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht benötigt. Manche Kreditinstitute lassen sich jedoch ohne Erfolg auf die Klage ein.
Grundsatz Vorfälligkeitsentschädigung
Grundsätzlich haben Banken bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz, wenn das Geld an die Bank vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückgezahlt wird, Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung. Dies soll den Schaden ausgleichen, der dadurch entsteht, dass die Bank nach der Rückzahlung des Darlehens keinen Anspruch aus Zinsen mehr hat.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung und deren Folge
Die Entschädigung ist jedoch dann nicht zu zahlen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und dadurch unwirksam war. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Belehrung folgenden Satz enthielt: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Ein klassischer Fehler.
Der Darlehensnehmer kann der Formulierung zwar entnehmen, dass der Beginn der Widerrufsfrist von weiteren Bedingungen abhängt, weißt aber nicht genau, um welche es sich handelt.
Mangels wirksamer Widerrufsbelehrung besteht das Widerrufsrecht grundsätzlich weiterhin.
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