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Zinsprüfung
Falsche oder sittenwidrige Dispkreditabrechnungen:
Falsche Zinsberechnungen durch Banken sind eher der Regelfall als die Ausnahme.
Verbraucherschutzzentralen und Presseorgane gehen schon von systematischen Falschbrechnungen der Banken zum Beispiel von Dispokrediten aus.
Ferner sind erhobene Dispozinsbelastungen oft sittenwidrig überhöht. So verlangt z.B. die Comerzbank AG oft zwischen 15- 18 % Überziehungszinsen, was weit über dem Vergleichszins liegt und ggf. sittenwidrig ist.
In jedem Fall ist eine Zinsprüfung bei einer Kreditkündigung oder Zinsabrechnung immer ratsam.
Zinsprüfung durch Finanzsachverständige:
Die Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Justus Rechtsanwälte arbeitet seit vielen Jahren mit Finanzsachverständigen zusammen. Diese berechnen die jeweilig zu Unrecht gezahlten Beträge rückwirkend für jedes Darlehen durch eine Zinsprüfung aus. Die Kosten für eine Zinsprüfung und Anwaltskosten für dir Durchsetzung der Forderung sind gut investiert, da oftmals rückwirkend erhebliche Zinsbeträge zuviel gefordet werden.
Wir setzten nach der Zinsprüfung für sie zunächst aussergerichtlich und ggf. gerichtlich den Rückzahlungsbetrag bei der jeweiligen Bank anhand des Kurzgutachtens durch.
Beispiele für Zinsprüfungen:
- Überhöhte Zinssätze
- Unberechtigte Überziehungszinsen
- Falschberatung und Provisionsdenken
- Unberechtigte Kreditkündigung
- Überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung