Interessengemeinschaft CSA/Deltoton: Insolvenzverfahren eröffnet
Insolvenzeröffnungen:
Das Amtsgericht Würzburg hat am 01. Juli 2015 über das Vermögen der
der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (Az.: IN 55/15)
und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (Az.: IN 56/15)
wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet.
Bereits mit Beschluss vom 29. Juni 2015 wurde das Insolvenzverfahren über
die Deltoton GmbH (Az.: IN 27/15),
sowie am 01. Juni 2015 über die CSA Verwaltungs GmbH (Az.: IN 54/15)
ebenfalls wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Bestellter Insolvenzverwalter
Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Hofstraße 3, 97070 Würzburg, Tel: +49(931)45202950, Telefax: +49(931)45202966, bestellt.
Insolvenzforderungen sind bis zum 01. Oktober 2015 anzumelden
Die Gläubiger der Beteiligungsgesellschaften (Insolvenzgläubiger der CSA 4, CSA 5 und der Deltoton GmbH) sind nun aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.10.2015 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden (§ 38 InsO). Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben.
Nachträgliche Insolvenzanmeldungen möglich und erforderlich:
Insolvenzanmeldungen können und sollten auch noch nach der vom Insolvenzverwalter gesetzten Frist (01.10.2015) erfolgen. Ein Insolvenzgläubiger kann seine Forderungen auch noch unproblematisch nach der Frist zur Masse anmelden. Lesen sie mehr hierzu in
nachträgliche Insolvenzanmeldungen CSA
Insovenz – Gutachten des Insolvenzverwalters Dr. Markus Schädler
https://kanzleimitte.de/anwalt/attachments/Gutachten-CSA-5.pdf
Stellungnahme der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte zu dem Gutachten des Insolvenzverwalters