CSA/Deltoton Insolvenzverfahren eröffnet

Berlin, den 8. Juli 2015
Interessengemeinschaft CSA/Deltoton: Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Würzburg hat am 01. Juli 2015 über das Vermögen der
der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (Az.: IN 55/15)
und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (Az.: IN 56/15)
wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet.

Bereits mit Beschluss vom 29. Juni 2015 wurde das Insolvenzverfahren über
die Deltoton GmbH (Az.: IN 27/15),
sowie am 01. Juni 2015 über
die CSA Verwaltungs GmbH (Az.: IN 54/15)
ebenfalls wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.

1. Bestellter Insolvenzverwalter
Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter Herr Rechtsan-walt Dr. Markus Schädler, Hofstraße 3, 97070 Würzburg, Tel: +49(931)45202950, Telefax: +49(931)45202966, bestellt.

2. Insolvenzforderungen sind bis zum 01. Oktober 2015 anzumelden
Die Gläubiger der Beteiligungsgesellschaften (Insolvenzgläubiger der CSA 4, CSA 5 und der Deltoton GmbH) sind nun aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.10.2015 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden (§ 38 InsO). Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben.

Für unsere Mandanten bieten wir die form- und fristgerechte Insolvenzanmeldung an. Daneben bieten wir auch die Vertretung im gesamten Insolvenzverfahren, auch gegen Zahlungsaufforderungen des Insolvenzverwalters, an.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte hat schon eine Vielzahl von Insolvenzverfahren begleitet und sich neben dem Kapitalmarktrecht auch auf das Insolvenzrecht spezialisiert.

3. Gläubigerversammlungen
Die Gläubigerversammlungen für die CSA 4, die CSA 5 und die Deltoton GmbH sind für den 22.09.2015 in Dettelbach vorgesehen. Im Rahmen der Gläubigerversammlung wird der Be-richtstermin sowie die Beschlussfassung über:

– die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters,
– die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses
– sowie über die Regelungen in den §§ 66 InsO (Rechnungslegung Insolvenzverwalter),
– §§ 100 f. InsO (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse),
– § 149 InsO (Anlage von Wertgegenständen),
– § 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens),
– § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenz-verwalters),
– § 162 InsO (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte),
– § 163 InsO (Betriebsveräußerung unter Wert),
– § 233 InsO (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und
– § 271 InsO (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO

gefasst werden.

Wir werden für unsere Interessengemeinschaft CSA/ Deltoton an der Gläubigerversammlung teilnehmen und können zudem mit Stimmabgaben beauftragt werden.

Bei der CSA Verwaltungs GmbH ist die Gesellschafterversammlung für den 23.07.2015 in Würzburg geplant. Da es sich bei der Gesellschaft allein um die Komplementärin der CSA 4 und der CSA 5 handelt und die Anleger nicht an dieser Gesellschaft beteiligt sind, ist die Teilnahme an der Gläubigerversammlung nicht erforderlich. Auch wird bereits der Insolvenz-verwalter bei möglichen Forderungen der CSA 4 und 5, das entsprechende veranlassen.

4. Ansprüche gegen die Gesellschafter und Hintermänner
Zum staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen die Gesellschafter und Hintermänner der Gesellschaften gibt es momentan keine neuen Erkenntnisse. Nach unserem bisherigen Stand befinden sich die fünf bereits im letzten Rundschreiben benannten Personen immer noch u.a. wegen der Vorwürfe Untreue und Betrugs seit Dez. 2014 in Untersuchungshaft.
Soweit wir diesbezüglich neue Informationen erhalten, insbesondere zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen des dinglichen Arrests und im Adhäsionsver-fahren, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Anleger die die Geltendmachung im Adhäsionsverfahren wünschen und/oder zu-nächst ein Interesse an der vorherigen Sicherung ihrer Forderung haben, können sich gerne zur Vertretung und Durchsetzung ihrer Ansprüche an uns wenden.

Unser Rat:
Anleger der CSA Fonds und der Deltoton GmbH, die bislang untätig geblieben sind, sollten unbedingt einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen und ihre Ansprüche prüfen lassen. Hiervon sind insbesondere Anleger von noch laufenden Ratenverträgen betroffen, da diese auch weiterhin zur Zahlung herangezogen werden können.

Auch weisen wir darauf hin, dass die Insolvenzanmeldung unbedingt sorgfältig zu erfolgen hat. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte begleitet neben der einschlägige Spezialisierung im Kapitalmarktrecht eine Vielzahl von Insolvenzverfahren. Aufgrund dessen bieten wir auch die form- und fristgerechte Anmeldung sowie die Vertretung im Insolvenzverfahren an.

Für Mandanten der Anlegerschutzkanzlei JUSTUS Rechtsanwälte ist der Beitritt zur Interes-sengemeinschaft CSA/Deltoton kostenfrei. Bei Nichtmandanten erheben wir eine einmalige Gebühr in Höhe von 80,00 € (inkl. USt.).
Anbei finden Sie ein Formular, mit dem Sie bitte das von Ihnen gewünschte Vorgehen ankreuzen können. Über evt. dabei entstehende Rechtsanwaltskosten informieren wir Sie gerne vorab.

Kostenfreie Erstberatung
Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Die Erstberatung in Sachen CSA ist kostenfrei. Wir sichten Ihre Unterlagen und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.
Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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Juni 2017:
JUSTUS Rechtsanwälte haben inzwischen die ersten Klagen vor dem allein zuständigen Landgericht Würzburg gegen die strafrechlich verurteilten Hintermänner der CSA und Deltoton eingereicht. Derzeit tendiert das Landgericht Würzbug wohl leider noch eher zu der Protektion der Kapitalanlagebetrüger (diese sind inzwischen rechtskräftig durch den BGH verurteilt). Wir sind aber zuversichtlich diese derzeit verbraucherfeindliche Rechtsprechung noch korrigieren zu können.

April 2017:
Bundesgerichtshof bestätigt die strafrechtlichen Verurteilungen der Hintermänner der CSA und Deltoton. Der BGH bejaht auch deutlich die Aufklärungspflicht der Geschäftsführer der Anlagegesellschaft gegenüber ihren Anlegern aufgrund pflichtwidrigen Vorverhaltens!
Beschluss des BGH vom 08.03.2017 (Az.: 1 StR 466/16):


26.11.2016
Urteile im Prozess gegen die Drahtzieher der CSA - Frankonia Gruppe:
Das Landgericht Würzburg hat nach Urteil vom 21.01.2016 mit zwei weiten Urteilen vom 26.04.2016 die weiteren Angeklagten wegen Betrug und Untreue verurteilt.
In dem Verfahren ging es um das Geschäft der Frankonia-Gruppe, an dem auch der frühere Weltklasse-Fechter Thomas Gerull und dessen Bruder Michael mitwirkten. Betroffen von diesem Schneeballsystem sind rund 25.000 Kleinsparer. Anfang des Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg sie und drei weitere Männer in Untersuchungshaft genommen. Nun wurde auch über den letzten Angeklagten das Urteil gesprochen. Die gefällten Urteile sind noch nicht Rechtskräftigkeit.
Lesen Sie in unserem 5. Newsletter Alles über die gestiegenen Aussichten auf Schadenersatz betrogener Anleger und unsere ersten Klagen gegen die Hintermänner der CSA / Fankonia.

Zahlungsaufforderung  des Insolvenzverwalters: 
24.01.2016, nun ist es soweit. Der Insolvenzverwalter der CSA Beteiligungsfonds Dr. Markus Schädler hat – wie wir schon angekündigt haben – die Anleger mit aktuellem Schreiben zum Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert. Die Kosten für die Rechtsverteidigung müssten die meißten Rechtsschutzversicherungen übernehmen, da Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles hier die Insolvenz der CSA-Gesellschaften (Juni 2015) ist.
Welche Möglichkeiten und Einreden Sie gegen die Zahlungsaufforderungen haben lesen Sie HIER 


Insolvenz CSA: Justus Rechtsanwälte bieten kostenfreie Ersteinschätzung
Achtung:  10 jährige kenntnisunabhängige Verjährung im Bankrecht und Anlagerecht ist immer zu beachten und beginnt taggenau ab Vertragsschluss (Zeichnung)  zu laufen. Anleger, die z.B. Anfang  2005 den CSA Beteiligungsfonds 4 oder 5 gezeichnet haben, müssen jetzt handeln.
Lesen Sie mehr dazu hier:
Verjährung und Schlichtung im Kapitalmarktrecht


Insovenz - Gutachten des Insolvenzverwalters Dr. Markus Schädler
www.kanzleimitte.de/anwalt/attachments/Gutachten-CSA-5.pdf
Stellungnahme der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte zu dem Gutachten des Insolvenzverwalters

Berlin, den 8. Juli 2015
Interessengemeinschaft CSA/Deltoton: Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Würzburg hat am 01. Juli 2015 über das Vermögen der
der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (Az.: IN 55/15)
und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (Az.: IN 56/15)
wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Hofstraße 3, 97070 Würzburg, Tel: +49(931)45202950, Telefax: +49(931)45202966, bestellt.
Insolvenzforderungen sind bis zum 01. Oktober 2015 anzumelden.


Würzburg, 02.02.2015

Vorläufiges Insolvenzverahren eröffnet: Interessengemeinschaft CSA
Das Amtsgericht Würzburg hat über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (IN 55/15) und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (IN 56/15) am 17.02.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Kanzlei JUSTUS vertritt bereits über 350 CSA Anleger und hat heiraus eine starke  Interessengemeinschaft CSA gebildet. Wir sichten kostenfrei Ihre Unterlagen und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.


Berlin, 15.01.2015
Insolvenzgefahr bei der CSA?

Telefonisch ist niemand mehr bei der CSA zu erreichen, Zustellungen sind nicht mehr möglich und auch gerichtlich lässt sich die CSA wohl nicht mehr anwaltlich vertreten.
Nach Auffassung von Fachanwalt Knud J. Steffan ist es nur eine Frage der Zeit, wann auch die Gesellschaften der CSA abgewickelt werden, bzw. sich ein Insolvenzverwalter bei den Gesellschaftern melden wird.
Spätestens jetzt ist es auch für die letzten Anleger Zeit zu reagieren.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt seit über 10 Jahren Anleger der CSA, Deltoton und Frankonia und versucht im Rahmen einer Interessengemeinschaft CSA/Deltoton den Anlegern zu helfen.

Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Frankonia, CSA, Deltoton wegen Betrugs
Im Dezember 2014 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen fünf verantwortliche Personen der Unternehmen Frankonia, Deltoton und CSA ein Ermittlungsverfahren wegen Anlagebetrugs eingeleitet hat. Aufgrund eines dringenden Tatverdachts wurden die Beschuldigten in Untersuchungshaft genommen.
Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, rund 30 000 Anleger geschädigt zu haben, die seit Ende der 1990er Jahre Beteiligungen an den Unternehmen Frankonia, Deltoton und CSA erworben haben. Die Beschuldigten sollen eine Vielzahl von Gesellschaften im In- und Ausland gegründet haben, über die von den Anlegern einbezahlte Gelder hin- und hergeschoben wurden. Entgegen ihrem ursprünglichen Zweck sollen diese zumindest teilweise den Beschuldigten zugeflossen sein. Hierdurch ist nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen ein Schaden in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags entstanden.

Wer ist die CSA?

Der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 sind Tochtergesellschaften im Geflecht der Frankonia-Gruppe. Von dieser wurden die verschiedensten Fonds aufgesetzt.
Der CSA Beteiligungsfonds 4 ung 5 AG & Co. KG - wurden im Jahr 2003 in Zusammenarbeit mit der Komplementärin Capital Sachwert Alliance Verwaltungs AG (heute: CSA Verwaltungs GmbH) aufgesetzt. Ziel des Fonds war es, zwischen 2003 und 2006 Geld von Anlegern einzusammeln, um dieses dann in Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Finanzinstrumenten zu investieren.
Dabei wurde den Anlegern eine Rendite von bis zu 17 % versprochen.

Vertrieb der CSA: Futura Finanz
Mit dem Vertrieb der Anlage betraut wurde die Futura Finanz AG, deren Vertriebspraktiken ungeregelt und nach unserer Ansicht rein provisionsorientiert war.
Die Futura Finanz AG kann leider für ihre Falschberatungen nicht mehr in Anspruch genommen werden. Nachdem mit Beschluss vom 19.12.2007 das Amtsgericht Hof (Insolvenzgericht) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG (Futura Finanz) angeordnet hatte, wurde am 09.01.2008 wegen festgestellter Zahlungsunfähigkeit das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: IN 639/07).

Neue Urteile und aussergerichtliche Vergleiche mit der CSA
Seit vielen Jahren vertreten wir Anleger der Capital Sachwet Alliance (CSA) und Frankonia Sachwert, Deltoton AG. Diese müssen oft erst nach Jahren oder am Ende der Laufzeit feststellen, das ein Großteil ihrer eingezahlten Altersvorsorge durch die Verlußte der Gesellschaft aufgefressen ist, sie also bei Vertragsschluss falsch beraten worden sind.
Bei Kündgung oder Nichtzahlung wurden unsere Mandanten oft mit pauschalen Schadenersatzforderungen und negativem Auseinandersetzungsguthaben verschreckt und so zur Weiterzahlung veranlasst.

Lassen sie ihre Ansprüche rechtzeitig prüfen. Wir konnten in der Vergangenheit in den meißten Fällen vernünftige Zahlungsvergleiche mit der CSA schließen.

Erfolge für CSA Anleger - CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG, Frankonia Sachwert AG (Deltoton AG), Südwestrenta u.a

Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 03.04.2009
Zum einen hat das OLG Nürnberg einem Anleger, der eine Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds AG & Co erworben hat, recht gegeben und die Berufung der Südfinanz AG gegen das Urteil des LG Regensburg zurückgewiesen. Dem Anleger hat das Gericht Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen. Ebenfalls soll er künftig von allen Verbindlichkeiten hinsichtlich seiner Kommanditbeteiligung freigesprochen werden, sodass auf ihn auch keine weiteren Rateneinlagen mehr zukommen sollen.

Landgerichts Tübingen verurteilt CSA und Deltoton zur Rückabwicklung
Auch das Landgericht Tübingen hat Pressemitteillungen zufolge im Februar 2010 einem Anleger die komplette Rückabwicklung seiner Beteiligungen an der CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG sowie Deltoton AG zugesprochen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der offensichtlichen Falschberatung durch einen schlecht ausgebildeten Vermittler. Zusätzlich zu der Zug-um-Zug Rückabwicklung der Beteiligungen wurden dem Kläger entgangener Gewinn sowie der Ersatz außergerichtlicher Kosten zugesprochen.

Verjährung:
Immer zu beachten ist hierbei neben der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung immer die 10jährige absolute Verjährung, welche taggenau an Zeichnung (Vertrasgsschluss) zu laufen beginnt. Wer also Anfang 2004 gezeichnet hat, sollte dringend handeln.

Justus rät:
Insgesamt dürften den Kommanditisten (Anlegern) aber nach herrschender Rechtsprechung nur das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben zustehen. Auch dies sollte immer von einem Fachanwalt geprüft werden, da hier durch die CSA nach unserer Ansicht unzulässige hohe Vertragsstrafen abgezogen werden.

Insolvenz: Wie sollten Anleger nun reagieren?
Der Insolvenzverwalter wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle Gesellschafter zur Einzahlung der gesamten Einlagen auffordern und diese notfalls auch einklagen.
Wir raten daher, sämtliche möglichen Forderungen, also Auseinadersetzungsguthaben und Schadenersatz form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle feststellen zu lassen, die Verträge fristlos zu kündigen und spätestens jetzt zu handeln.

Wir bieten Ihnen das folgende Paket an:
  • begründete ausserordentliche Kündigung sämtlicher Beteiligungsverträge
  • Forderung des Auseinandersetzungsguthabens
  • Form- und fristgerechte Insolvenzanmeldungen u Vertretung im InSVerfahren
  • Verfolgung möglicher Schadenersatzansprüche aus Delikt (Strafverfahren)
  • Schadenersatz gegen Gründungsgesellschafter, soweit nicht verjährt
  • laufende Informationen durch unsere Interessengemeischaft CSA/Deltoton

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte hat schon eine Vielzahl von Insolvenzverfahren begleitet und ist auch auf das Insolvenzrecht spezialisiert.

Kostenfreie Erstberatung
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Die Erstberatung in Sachen CSA ist kostenfrei. Wir sichten Ihre Unterlagen und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.
Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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