Berlin, den 8. Juli 2015
Interessengemeinschaft CSA/Deltoton: Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Würzburg hat am 01. Juli 2015 über das Vermögen der
der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (Az.: IN 55/15)
und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (Az.: IN 56/15)
wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet.
Bereits mit Beschluss vom 29. Juni 2015 wurde das Insolvenzverfahren über
die Deltoton GmbH (Az.: IN 27/15),
sowie am 01. Juni 2015 über
die CSA Verwaltungs GmbH (Az.: IN 54/15)
ebenfalls wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
1. Bestellter Insolvenzverwalter
Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter Herr Rechtsan-walt Dr. Markus Schädler, Hofstraße 3, 97070 Würzburg, Tel: +49(931)45202950, Telefax: +49(931)45202966, bestellt.
2. Insolvenzforderungen sind bis zum 01. Oktober 2015 anzumelden
Die Gläubiger der Beteiligungsgesellschaften (Insolvenzgläubiger der CSA 4, CSA 5 und der Deltoton GmbH) sind nun aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.10.2015 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden (§ 38 InsO). Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben.
Für unsere Mandanten bieten wir die form- und fristgerechte Insolvenzanmeldung an. Daneben bieten wir auch die Vertretung im gesamten Insolvenzverfahren, auch gegen Zahlungsaufforderungen des Insolvenzverwalters, an.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte hat schon eine Vielzahl von Insolvenzverfahren begleitet und sich neben dem Kapitalmarktrecht auch auf das Insolvenzrecht spezialisiert.
3. Gläubigerversammlungen
Die Gläubigerversammlungen für die CSA 4, die CSA 5 und die Deltoton GmbH sind für den 22.09.2015 in Dettelbach vorgesehen. Im Rahmen der Gläubigerversammlung wird der Be-richtstermin sowie die Beschlussfassung über:
– die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters,
– die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses
– sowie über die Regelungen in den §§ 66 InsO (Rechnungslegung Insolvenzverwalter),
– §§ 100 f. InsO (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse),
– § 149 InsO (Anlage von Wertgegenständen),
– § 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens),
– § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenz-verwalters),
– § 162 InsO (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte),
– § 163 InsO (Betriebsveräußerung unter Wert),
– § 233 InsO (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und
– § 271 InsO (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
gefasst werden.
Wir werden für unsere Interessengemeinschaft CSA/ Deltoton an der Gläubigerversammlung teilnehmen und können zudem mit Stimmabgaben beauftragt werden.
Bei der CSA Verwaltungs GmbH ist die Gesellschafterversammlung für den 23.07.2015 in Würzburg geplant. Da es sich bei der Gesellschaft allein um die Komplementärin der CSA 4 und der CSA 5 handelt und die Anleger nicht an dieser Gesellschaft beteiligt sind, ist die Teilnahme an der Gläubigerversammlung nicht erforderlich. Auch wird bereits der Insolvenz-verwalter bei möglichen Forderungen der CSA 4 und 5, das entsprechende veranlassen.
4. Ansprüche gegen die Gesellschafter und Hintermänner
Zum staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen die Gesellschafter und Hintermänner der Gesellschaften gibt es momentan keine neuen Erkenntnisse. Nach unserem bisherigen Stand befinden sich die fünf bereits im letzten Rundschreiben benannten Personen immer noch u.a. wegen der Vorwürfe Untreue und Betrugs seit Dez. 2014 in Untersuchungshaft.
Soweit wir diesbezüglich neue Informationen erhalten, insbesondere zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen des dinglichen Arrests und im Adhäsionsver-fahren, werden wir Sie umgehend darüber informieren.
Anleger die die Geltendmachung im Adhäsionsverfahren wünschen und/oder zu-nächst ein Interesse an der vorherigen Sicherung ihrer Forderung haben, können sich gerne zur Vertretung und Durchsetzung ihrer Ansprüche an uns wenden.
Unser Rat:
Anleger der CSA Fonds und der Deltoton GmbH, die bislang untätig geblieben sind, sollten unbedingt einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen und ihre Ansprüche prüfen lassen. Hiervon sind insbesondere Anleger von noch laufenden Ratenverträgen betroffen, da diese auch weiterhin zur Zahlung herangezogen werden können.
Auch weisen wir darauf hin, dass die Insolvenzanmeldung unbedingt sorgfältig zu erfolgen hat. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte begleitet neben der einschlägige Spezialisierung im Kapitalmarktrecht eine Vielzahl von Insolvenzverfahren. Aufgrund dessen bieten wir auch die form- und fristgerechte Anmeldung sowie die Vertretung im Insolvenzverfahren an.
Für Mandanten der Anlegerschutzkanzlei JUSTUS Rechtsanwälte ist der Beitritt zur Interes-sengemeinschaft CSA/Deltoton kostenfrei. Bei Nichtmandanten erheben wir eine einmalige Gebühr in Höhe von 80,00 € (inkl. USt.).
Anbei finden Sie ein Formular, mit dem Sie bitte das von Ihnen gewünschte Vorgehen ankreuzen können. Über evt. dabei entstehende Rechtsanwaltskosten informieren wir Sie gerne vorab.
Kostenfreie Erstberatung
Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Die Erstberatung in Sachen CSA ist kostenfrei. Wir sichten Ihre Unterlagen und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.
Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin