
Urteilsübersicht zur Kündigung von Bausparverträgen:
I. Urteile pro Bausparer
- LG Hannover, Urteil vom 25.09.2009, Az. 13 O 14/09
- OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.10.2011, Az. 9 U 151/11
- LG Frankfurt, Urteil vom 22.02.2013, Az. 2-21 O 69/12
- LG Karlsruhe, Urteil vom 09.10.2015, Az. 7 O 126/15
- LG Stuttgart , Urteil von 11.2015, Az. 12 O 100/15
Diese Urteile halten eine Kündigung des Bausparvertrages vor dem Erreichen der Bausparsumme für ausgeschlossen. “Der Bausparkasse steht ein Recht zur Kündigung eines Bausparvertrages aus § 489, Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht zu, solange das Bauspardarlehen nicht zugeteilt und die vereinbarte Bausparsumme nich vollständig angespart wurde.”
II. Urteile pro Bausparkassen:
- LG Mainz, Urteil vom 28.07.2014, Az. 5 O 1/14
- LG Aachen, Urteil vom 19.05.2015, Az. 10 O 404/14
- LG Hannover, Urteil vom 30.06.2015, Az. 14 O 55/15
- LG Stuttgart, Urteil vom 15.09.2015, Az. 25 O 89/15
- LG Karlsruhe, Urteil vom 07.10.2015, Az. 6 O 243/15
Die Kündigung des Bausparvertrages durch die Bausparkasse soll nach diesen Urteilen schon ab Zuteilungsreife möglich sein.
“Zweck des Bausparvertrages sei nicht die zinsgünstige Geldanlage, sondern die Erlangung eines Bauspardarlehens, § 1 Abs. 1 ABB 7 bzw. Präambel zu den ABB.”
Gegen dieses Argument spricht aber sowohl § 1 Abs. 2 S.1 BSpkG als auch das Urteil des BGH vom 07.12.2010, Az. XI ZR 3/10,
welches wesentliche Ausführungen zum Charakter des Bausparvertrages enthält:
“Gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 BSpkG erwirbt der Bausparer nach Leistung seiner Spareinlagen in das zweckgebundene Vermögen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines niedrig verzinslichen Bauspardarlehens aus dieser Zuteilungsmasse.” (Rn. 31)
Entscheidung des BGH gegen die Bausparer mit Ausnahme:
Der Bundesgerichtshof (BGH) nun mit seinen Urteilen vom 21. Februar 2017 (BGH, XI ZR 272/16 und XI ZR 185/16) deutlich gemacht, dass Bausparverträge im Regelfall 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündbar sind.
Eine wichtig Ausnahme macht der BGH: Ist im Vertrag ein (Zins-)Bonus vereinbart, kann die Bausparkasse erst 10 Jahre nachdem der Kunde die Voraussetzungen für den Bonus erfüllt hat kündigen.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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