Razzia bei Deltoton GmbH, früher Frankonia

Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen Deltoton GmbH:

Laut Pressemitteilungen hat die Staatsanwaltschaft Würzburg eine groß angelegte Razzia beim Finanzdienstleister Deltoton GmbH (früher Frankonia) veranlasst. Im Zuge der Ermittlungen wurden nach Medienberichten fünf Personen festgenommen und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet Verdacht auf Anlagebetrug, Untreue und Geldwäsche. Der Schaden soll im zweistelligen Millionenbereich liegen. Betroffen könnten rund 30.000 Anleger sein, die sich über atypisch stille Beteiligungen an Gesellschaften der Deltoton (früher Frankonia-Gruppe) beteiligen konnten.

CSA – Capital Sachwert Alliance – Anleger könnten ebenfalls betroffen sein:

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht könnten von den Ermittlungsergebnissen auch Anleger der CSA profotieren. Denn wie bei der Deltoton GmbH entstammen die sog. Altersvorsorgeverträge der Frankonia Gruppe, sind meist deckungsgleich konzipiert und die Gesellschaften werden oft von denselben vorständen oder Hintermännern geleitet.

Sowohl die Anleger von Deltoton als auch CSA konnten sich mit Einmalzahlungen und/oder Ratenzahlungsverträgen als Kommanditisten oder atypische Gesellschafter beteiligen. Obwohl die Beteiligungen offenbar als sichere Kapitalanlagen angeboten wurden, war es für viele Anleger ein verlustreiches Geschäft. Am Ende der Laufzeit sind die Einlagen der Anleger verbraucht und diese werden sogar noch zu Nachzahlungen aufgefordert. Nun besteht der Verdacht, dass Anlegergelder zumindest teilweise veruntreut wurden.

Wenn sich dieser Verdacht bestätigt, können zahlreiche durch die Kanzlei Justus Rechtsanwälte  geführte Verfahren auf Zahlung von Schadenersatz oder Auskunft und Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens ganz anders bewertet werden.
Für Anleger, deren Einlagen verloren sind und/oder Schadenersatzansprüche aus Falschberatung verjährt sind, könnten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eine neue Chance bedeuten, mögliche Verantwortliche für diese Verluste haftbar zu machen. Soweit bei den Beschuldigten Vermögenswerte vorhanden sein sollten, sollten rechtzeitig Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden, um diese Vermögenswerte für einzelne Geschädigte zu sichern.

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Polizeipräsidiums Unterfranken vom 23.12.2014:

„Verdacht des Anlagebetrugs in Millionenhöhe – Großeinsatz für Polizei und Staatsanwaltschaft – 26 Objekte durchsucht – Fünf Personen in Untersuchungshaft.

BAYERN u. HESSEN. Bei einem Großeinsatz von Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Anlagebetrugs in Millionenhöhe sind am vergangenen Donnerstag in Bayern und Hessen insgesamt 26 Objekte durchsucht worden. Dabei stellten die Beamten umfangreiches Beweismaterial sicher. Fünf Beschuldigte befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt seit dem Jahr 2013 gemeinsam mit der Kripo Würzburg gegen fünf Beschuldigte wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue und der Geldwäsche. In diesem Zusammenhang wurden in der vergangenen Woche in Bayern und Hessen die Durchsuchungen durchgeführt. Hierbei waren fünf Staatsanwälte der in Würzburg ansässigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und rund 140 Beamte der KPI Würzburg, der KPI (Z) Unterfranken und der Bayerischen Bereitschaftspolizei im Einsatz, die von rund 30 Beamten weiterer bayerischer und außerbayerischen Dienststellen unterstützt wurden.

Den Beschuldigten liegt zur Last, eine Vielzahl von Kapitalanlegern geschädigt zu haben, die seit Ende der 1990er Jahre eine atypische stille Beteiligung an drei im Landgerichtsbezirk Würzburg ansässigen Gesellschaften erworben haben. Zu diesem Zweck sollen die Beschuldigten im Zusammenwirken mit weiteren Personen eine Vielzahl von Gesellschaften im In- und Ausland gegründet haben, über die in der Folge die von den Anlegern einbezahlten Gelder hin- und hergeschoben wurden, bis diese letztlich entgegen ihrem ursprünglichen Zweck zumindest teilweise den Beschuldigten zuflossen. Hierdurch sollen nach derzeitigem Ermittlungsstand rund 30.000 Anleger geschädigt worden sein. Die Höhe des im Raum stehenden Gesamtschadens dürfte sich im zweistelligen Millionenbereich bewegen.

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg hat Haftbefehle gegen alle fünf Beschuldigten erlassen. Diese wurden im Rahmen der Durchsuchungsaktion bzw. kurz darauf festgenommen und in verschiedene bayerische Justizvollzugsanstalten verbracht. Die Auswertung des umfangreichen sichergestellten Beweismaterials wird voraussichtlich geraume Zeit in Anspruch nehmen.“

JUSTUS rät:
Wir vertreten bereits seit über 10 Jahren eine Vielzahl von Anlegern der CSA und Deltoton GmbH (früher Frankonia Sachwert) Gesellschaften und konnten in den meißten Fällen schon aussergerichtlich angemessene Zahlungsvergleiche erzielen.
Nun könnte es möglich werden, die Hintermänner aus Delikt und auf den vollen Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.
Anleger sollten sich sofort an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, Ansprüche sichern und sämtliche Verträge ausserordentlich kündigen lassen, um keine weiteren Zahlungen mehr leisten zu müssen.

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Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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