Proven Oil Canada – POC Verwaltungs GmbH fordert Ausschüttungen zurück
Die POC Verwaltungs GmbH hat nach den uns vorliegenden Informationen die Anleger und Kommanditisten der Gesellschaften
POC Zwei GmbH & Co. KG
POC Growth GmbH & Co. KG
POC Growth 2. GmbH & Co. KG
POC Growth 3. GmbH & Co. KG
POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG
im Rahmen eines aktuellen Rundschreibens vom 6. Juli 2015 angeschrieben und aufgefordert, die bislang geleisteten Ausschüttungen aus dem Jahr 2013 zurückzuzahlen und eine Kostenerstattung für kanadische Steuererklärungen vorzunehmen.
Zu den POC – Proven Oil Canada – Fonds
Das Investitionsziel der POC – Fonds zielt überwiegend auf kanadische Objektsgesellschaften ab, die wiederum in laufende und bereits produzierende Öl- und Gasquellen investieren. Daneben wird in den Bau von Bioenergieanlagen und den Kauf von Industrieland investiert.
Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte hatte bereits nach dem Beschluss der Zusammenlegung der Objektgesellschaften sowie den verminderten Ausschüttungsraten zu erhöhter Vorsicht und einer Überprüfung der Anlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geraten! Auffällig war bereits die Intransparenz und mangelhafte Aufklärung der Anleger über die wirtschaftlichen Gründe und die Notwendigkeit der Zusammenlegung der Gesellschaften in die COGI Limited (Objektgesellschaft).
Steuererklärungskosten und Ausschüttungen zurückzahlen?
Die aktuelle Aufforderung zur Rückzahlung der Ausschüttungen und zur Kostenerstattung für kanandische Steuererklärungen bis zum 25.07.2015 lässt ebenfalls nicht die erforderliche Notwendigkeit erkennen, warum die Gesellschaft die Mittel bei den eigenen Anlegern eintreibt. Auch ist nicht dargestellt worden, wie die Verluste der Gesellschaft zustande gekommen sind und welche Maßnahmen für einen Umschwung und die ersehnte positive Entwicklung veranlasst bzw. beabsichtigt sind. Ohne ein sinnvolles bzw. zumindest in Ansätzen nachvollziehbares Konzept sind die Aussichten für die Anlegergelder durchaus düster! Hinzu kommt, dass die Gesellschaft mit Jahresabschlüssen, Rechenschaftsberichten und Geschäftsergebnissen ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und gesetzliche Fristen verstreichen lässt.
Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte sieht für den Rückzahlungs- und den Erstattungsanspruch derzeit rechtlich keine Notwendigkeit. Nach unseren bisherigen Erkenntnissen ist die Rückforderung unrechtmäßig, da die dafür erforderlichen gesellschaftsrechtlichen und zivilrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
JUSTUS rät:
Anleger der POC – Fonds sollten aufgrund der aktuellen Entwicklung nun unbedingt einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen und den Rückzahlungs- und Erstattungsanspruch überprüfen lassen. Zudem sollten dabei auch mögliche Schadensersatzansprüche unter die Lupe genommen werden, um weitere Verluste zu umgehen.
Kostenfreie Erstberatung
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
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