Proven Oil Canada POC I GmbH &Co. KG – Schadensersatz möglich?
Das Geschäftskonzept der POC I GmbH sieht vor, durch Beteiligung an kanadischen Zielgesellschaften, die Im Bereich der Öl- und Gasgewinnung tätig sind, Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 280 % (inklusive Kapitalrückführung) nach Steuern zu zahlen.
Umstruktuierung der Proven Oil Canada POC I GmbH &Co. KG
Die außerordentliche Gesellschafterversammlung am 18. und 19. Juli dieses Jahres hat den Zusammenschluss der Objektgesellschaften aller Fonds der Proven Oil Canada in eine Master Limited Partnership, die COGI beschlossen. Dadurch sollten zunächst Kosteneinsparungen vorgenommen werden können, was sich durchaus plausibel anhört. Nun werden aber die Ausschüttungen gesenkt. Ein Schlag mitten ins Anlegerherz. Seither vermehren sich die Anfragen der Betroffenen, wie künftig mit der Beteiligung zu verfahren ist.
POC: Sind die Berater und Prospektverantwortliche ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen?
Anleger sollten berücksichtigen, dass sie in den letzten Jahren Vorabausschüttungen erhalten haben, die bilanzrechtlich möglicherweise keine Gewinne darstellen und deshalb von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden könnten. Viele Anleger wurden jedoch von Seiten ihrer Berater nicht darauf hingewiesen, dass Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt sind, gegebenenfalls zurückzuzahlen sind und die Anleger in dieser Höhe haften.
Das kann mit großer Wahrscheinlichkeit Schadensersatzansprüche begründen. Die Anleger sollen sich umgehend beraten lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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