Aktuell: Prokon droht Anlegern mit Insolvenzverfahren!
Was sie als Anleger tun können erfahren sie in unserer kostenfreien Erstberatung.
Prokon – Genussrechte in Erneuerbare Energien
Die Prokongruppe wirbt massivst für ihre Finanzanlage. Anleger sollen ihr Geld für einen guten Zweck investieren, in Windanlagen und andere Energiequellen, und schließlich noch Gewinne verbuchen zunächst in Form von Zinsen jährlich in Höhe von 6 %.
In Zeiten des Klimawandels und der Naturkatastrophen sind viele Anleger geneigt, ihr Geld in erneuerbare Energien zu investieren.
Dabei soll die Prokonanlage laut ihrer Werbung sicher sein wie eine Lebensversicherung bzw. eine Alternative zu einer Bank bieten.
Auf Initiative der Stiftung Warentest hat jedoch das Landgericht Itzehoe festgelegt, dass Prokon seine Werbung ändern muss ansonsten wird ein hohes Strafgeld fällig.
Die Werbung Prokons sei irreführend und verstoße gegen den lauteren Wettbewerb. Denn in der Werbung werden die vorhandenen Risiken der Anlage nicht erwähnt.
So ist die Anlage keinesfalls sicher wie eine Anlage bei einer deutschen Bank oder Lebensversicherung, da die Anleihen nicht der Einlagensicherung unterliegen.
Der Anleger erhält bei einem Investment in die Prokon GmbH & Co. KG ein Genussrecht. Das bedeutet, dass er bei einer möglichen Insolvenz der Prokon GmbH & Co. KG ein nachrangiger Gläubiger ist. Das heißt, Banken und andere Geldgeber werden vorrangig berücksichtigt, so dass im Falle einer Insolvenz mit Geldern für die Anleger nicht zu rechnen ist.
Wenn keine Gewinne erzielt werden, bleiben entgegen der Garantieerklärung die Zinszahlungen ganz aus.
Die Anleger können bei Verlusten der Gesellschaft in die Haftung genommen werden. Das Genussrecht nimmt im schlimmsten Fall bis zur Höhe der Einlage an dem Verlust der Gesellschaft teil. Das bedeutet, die Einlage kann bei Verlusten der Gesellschaft vollständig verloren gehen.
Diese Gründe führten dazu, dass die Prokon Unternehmensgruppe auf der WARNLISTE der Stiftung Warentest steht.
Anleger, die eine Prokonteilhabe gezeichnet haben, sollten sich bei Bedenken an einen Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht zur Beratung wenden.
Für die schriftliche kostenfreie Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen keine Gebühr. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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