Finanztest erneuert Warnung vor den Fonds der Cis Deutschland AG und dem Finanzvertrieb Carpediem. Anlegerabstimmung über neuen Gesellschaftszweck zweimal gescheitert.
Das Verbrauchermagazin Stiftung Warentest warnt erneut vor den Fonds der CIS Deutschland AG. Die Garantie Hebel Plan ‘07, ‘08 und ‘09 sowie der Premium Rendite Fonds ‘10 seien extrem Risikobehaftet und könnten leicht mit einem Totalverlust enden. Die Kosten der Beteiligungen sind hoch.
Die CIS Deutschland AG hatte in der Vergangenheit ja bereits selbst eingeräumt, dass ihr Modell des Zinsdifferenzgeschäftes gescheitert sei. Um die Auflösung des Fonds Garantie-Hebel-Plan `08 und damit einhergehende Verluste für die Anleger zu verhindern, wurden die Kunden dazu aufgefordert, einer Änderung des Gesellschaftsszweckes zuzustimmen.
Eine erste Abstimmung mit Frist bis zum 30.06.2011 scheiterte an der für eine solche Abstimmung erforderliche Anlegerquote. Eine zweite Abstimmung mit Frist zum 15.07.2011 scheiterte erneut am Nichterreichen der erforderlichen 75% – Quote der Anleger. Eine dritte Fristverlängerung steht noch aus. Carpediem versucht weiterhin, die Anleger davon zu überzeugen, der Änderung des Gesellschaftszweckes zu zu stimmen. Stiftung Warentest berichtet am 20.07.2011, die Anleger würden mittlerweile per SMS angeschrieben, mit deren Beantwortung einer Beschlussfassung zugestimmt werden soll. Die SMS laute: „Lieber Anleger, bitte noch Stimme zur Bescchlussfg GHP08 per SMS. "Ich stimme allen Punkten zu" + Name, Anschrift senden. Wir brauchen Ihre Stimme! CARPEDIEM.“
Auch wir raten den Anlegern erneut dringend davon ab, einem neuen Gesellschaftszweck zuzustimmen und eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Nach Mitteilung von durch die von der Kanzlei Justus vertretenen Anlegern hatte die CIS Fondsverwaltung den Anlegern die Möglichkeit zu einer vorzeitigen Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung angeboten. Dies birgt das Risiko, dass die Anleger sich die anfangs starken Verluste der Gesellschaft von ihren erbrachten Einlagen abziehen lassen müssen und noch einen erheblichen Betrag einzahlen.
Wir raten daher zur Vorsicht und grundsätzlich dazu, vor einer Kündigung der Beteiligungen anwaltlichen Rat einzuholen.
Ferner ist zu prüfen, ob sich im Einzelfall Schadenersatzansprüche oder Rückabwicklungsansprüche der Anleger gegen den Berater, meist die Carpediem GmbH aufgrund von Beratungsfehlern ergeben. Diese können auch nach schon erfolgter Kündigung erhoben werden. Im Einzelfall kann der Vertragsschluss auch noch widerrufen werden.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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