Phoenix Insolvenzverfahren: Sensationelles Urteil für Phoenix-Anleger! Insolvenzverwalter ist nicht klagebefugt.

Phoenix Insolvenzverfahren: Wieder ein erfolgreiches Urteil für die Anleger!
Insolvenzverwalter ist nicht klagebefugt.

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden hat mit Urteil vom 28.10.2008 Az.: 1 O 57/08 eine Klage des Insolvenzverwalters der Phoenix GmbH auf Rückzahlung der Ausschüttungen (sog. Scheingewinne) zu Gunsten des Anlegers abgewiesen.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte hat in der Vergangenheit schon mehrfach Klageabweisungen für die Anleger der Phoenix GmbH erstritten; das aktuelle Urteil des Landgerichts Baden-Baden setzt allerdings hinsichtlich der Begründung ganz neue Maßstäbe.

So hat das Gericht die Zahlungsklage des Insolvenzverwalters über 9.075,66 € als unbegründet abgewiesen, da der Insolvenzverwalter nicht aktiv klagen durfte, denn weder er noch die Insolvenzschuldnerin Phoenix GmbH seien Inhaber der Forderung.
Denn die Phoenix GmbH ist lediglich verwaltende Treuhänderin des von der Zweckgesellschaft der Anleger im eigenen Namen angelegte Geld. Die Ausschüttungen an die Anleger stellen daher tatsächlich Auszahlungen der Zweckgesellschaft der Anleger und gerade nicht Zahlungen der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH dar. Daher kann der Insolvenzverwalter dies Auszahlungen auch nicht für die Insolvenzschuldnerin zurückfordern.

Anleger, die von dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst GmbH zur Rückzahlung so genannter Scheingewinne aufgefordert werden, sollten sich wehren!

Aufgrund der vermehrten Abweisungen der Klagen des Insolvenzverwalters Schmidt, geht dieser nach Mitteilungen der Mandanten der Kanzlei Justus dazu über, den Anlegern schon außergerichtlich eine Vergleichszahlung iHv. etwa 75 % des geforderten Betrages anzubieten.

Die Anleger sollten diesem Vergleichsvorschlag ohne Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt nicht zustimmen, da auch der Vergleichsbetrag dem Insolvenzverwalter überhaupt nicht oder nicht in der Höhe zustehe, meint Rechtsanwalt Steffan, Partner der Kanzlei Justus Rechtsanwälte.

Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertrat als eine der ersten Kanzleien erfolgreich zahlreiche Anleger in den bundesweiten Rückforderungsprozessen des Insolvenzverwalters der Phoenix Kapitaldienst GmbH.   

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
 

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt  Knud J. Steffan

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
 

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