Phoenix, EDW, Rechtsverfolgungspool Dr. Puckler
Achtung! Teile der Ansprüche verjähren zum 31.12.2008
Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH (Rechtsverfolgungspool Dr. Puckler) sollten bis zum 31.12.2008 handeln und verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen.
Mandanten der Kanzlei Justus Rechtsanwälte teilten kürzlich mit, dass der sog. Rechtsverfolgungspool zu einer „Sammelklage“ gegen den Wirtschaftsprüfer der Phoenix Kapitaldienst GmbH, Herrn Dr. Puckler die entworfene Klage für etwa 25.000 Anleger nun nicht anhängig machen wird. Begründet wird dies u.a. mit dem Kostenrisiko einer Sammelklage, wofür die kein Prozesskostenfinanzierer gefunden habe.
Dies hat zur Folge, dass die Anleger nun selbst und bis zum Jahresende entscheiden müssen, ob Sie Schadenersatzansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer geltend machen wollen.
Zur Verjährungshemmung ist es daher angezeigt, zunächst und bis zum 31.12.2008 ein Güteverfahren bei einer Schlichtungsstelle durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beantragen zu lassen. Mit fristgerechtem Eingang des Güteantrages ist der Lauf der dreijährigen Verjährung zunächst bis zu sechs Monate nach Scheitern des Güteverfahrens gehemmt. In der Zeit sollte genau und im Einzelfall geprüft werden, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Die Kosten das Güteverfahren sind vergleichsweise niedrig und betragen je nach Streitwert zwischen 100,- und 500,- €.
Warum sollten Sie sofort handeln?
Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH sollten nicht länger zögern, denn womöglich verjähren Ihre Ansprüche Ende des Jahres! Die Betrugsvorwürfe und gefälschten Bilanzen der Phoenix GmbH wurden 2005 veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt ist mit Ihrer positiven Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen zu rechnen. Demnach begann die 3-jährige Verhährungsfrist dort zu laufen und endet mithin am 31.12.2008! So können Sie fristhemmende Maßnahmen ergreifen: etwa durch Klageerhebung, Aufnahme von Vergleichsverhandlungen oder Einleitung eines Schlichtungsverfahrens.
Für die schriftliche Erstberatung und Beantragung des Güteverfahrens, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger sowie eine Vollmachtserklärung aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Berücksichtigt werden können nur vollständig eingereichte Unterlagen, die bis spätestens zum 30.12.2008 per Telefax, Email oder Post eingehen.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de