Parkraumbewirtschaftung: Ausnahmegenehmigung verweigert?

Klage auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO

Das Verwatlungsgericht Berlin hatte über eine Klage einer Rechtsanwaltskanzlei
auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine Parkzone in Mitte zu entscheiden.

Gericht: VG Berlin 11. Kammer
Entscheidungsdatum: 23.11.2010
Aktenzeichen: 11 K 645.09

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE110011141&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

Ausnahmegenehmigung für beriebliche genutze Kraftfahrzeuge:

In einer Vielzahl von Einzelfällen verweigern die Bezirksämter – Straßenverkehrsbehörde – die Erteilung der beantragten Ausnahmegenehmigung. Gegen den Ablehnungsbescheid kann binnen eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Soweit nicht im Widerspruchsverfahren Abhilfe geschaffen wird und diebegehrte Ausnahmegehmigung nicht erteilt wird, solte der Bürger prüfen lassen, ob eine Klage vor derm Verwaltungsgericht Aussicht auf Erfolg hat.

Wir prüfen dies gern für sie.

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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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