Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) entschieden, dass viele Verträge für Online-Coaching oder Fernunterricht nichtig sind – und zwar nicht nur gegenüber Privatkunden, sondern auch gegenüber Unternehmern. Damit können Kunden bereits gezahlte Beträge vollständig zurückverlangen.
Was ist Online Coaching und Fernunterricht?
Immer dann, wenn strukturiert Wissen vermittelt wird, die Teilnehmer räumlich vom Anbieter getrennt sind und eine Lernkontrolle stattfindet, gilt das Angebot als Fernunterricht. Und dafür braucht es eine staatliche Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Liegt diese nicht vor, sind die Coaching Verträge anfechtbar.

BGH-Urteil zu Online-Coaching für 47.600 Euro
Im konkreten Fall, den der BGH verhandelte, ging es um ein Business-Mentoring, das der Teilnehmer im Bereich „Finanzielle Fitness“ für einen Zeitraum von neun Monaten für 47.600 Euro buchte. Allerdings fehlte den durch die Beklagte online vermittelten Lehrvideos, Gruppenformaten, Live-Calls und Aufgaben die Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Aufgrund dessen kündigte der Teilnehmer den Vertrag und forderte sein Geld zurück.
Dies mit Erfolg, denn der BGH erklärte die Nichtigkeit der Vertrages. Er beruft sich in seinem Urteil auf § 12 FernUSG, da es sich um zulassungspflichtigen Fernunterricht handele. Hierbei sei es nicht wichtig, wie der Anbieter sein Programm benennt, sondern ob sich dahinter strukturierter Fernunterricht mit Bildungsanspruch verbirgt oder nicht.
Das Coaching Urteil des BGH betrifft etliche Online Coaching-Angebote in Deutschland ohne die erforderliche Zulassung für Fernunterricht.
Typische betroffene Kurse:
- Online-Mentorings (Trading, Aktien, Kryptowährungen)
- Persönlichkeitsentwicklung, Motivation, Erfolgstraining
- Kundenakquise, Online-Business-Aufbau, Business-Programme
- Digitale Workshops mit Videokursen, Aufgaben & Lernkontrollen
weitere Kurse mit den folgenden Merkmalen:
- Videos oder Online-Calls statt Präsenzunterricht
- kontinuierlicher Betreuung (z. B. Feedback, Fragen, Hausaufgaben)
- konkreten Lerninhalten, die über persönliche Beratung hinausgehen
Möglichkeiten der betroffenen Kunden nach Anfechung des Coachings:
- Sie können die gesamten Kosten zurückfordern, selbst wenn Sie schon mit dem Kurs begonnen haben.
- Sie können den weiteren Kurs stornieren und die geforderte Zahlung verweigern.
- Sie können sich sofort aus dem Vertrag lösen, den sie nicht mehr wollen.
Justus rät:
Lassen Sie jetzt kostenfrei prüfen, ob Sie ihre Buchungskosten für das Online Coaching zurück fordern können oder nicht. Hierzu übersenden Sie uns einfach per Email die Inhaltsübersicht der Lerninhalte des Coachings sowie ihren Vertrag bzw. die Buchungsbestätigung und geben die Höhe der gezahlten Buchungskosten an. Sie erhalten in der Regel binnen einer Woche unsere kostenfreie Erstberatung.
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