OLG Hamm: Targobank zu Schadensersatz für Lehman Brothers Zertifikate verurteilt
Die Targobank muss einer Mandantschaft der Berliner Rechtsanwaltskanzlei JUSTUS Rechtsanwälte einen Schaden von 19.300,00 € zzgl. Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit ersetzen. Dies Zug um Zug gegen die Rückübertragung von 20 Stück der von der Frau erworbenen Lehman Brothers Zertifikate. So entschied am 24.11.2011 das Landgericht Essen unter dem Aktenzeichen 6 O 174/10.
LAndgericht Essen und Oberlandesgericht Hamm bejahen Falschberatung der Targobank durch Überschreitung des gewünschten Risikoanteils und Verlußtrahmens:
Die Frau hatte ihr Geld in Zertifikate der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers investiert, die im September 2008 pleiteging, und wollte sich so im Alter absichern. Jedoch war der von der Targobank vertriebenen Anlageform ein Risikoanteil von 35% und ein Renditespielraum von -5 – 12% beizumessen, was sich auch nach Aussage des Gerichtes nicht mit dem eigentlichen Wunsch der Kundin zusammenführen ließ. Diese tätigte auch zuvor schon Geldanlagen und war gemäß ihrer eher „konservativen“ Anlagestrategie stets darauf besinnt, möglichst wenig Risiko einzugehen.
Zwar seien die betrefflichen Papiere nicht als hochspekulativ einzustufen, jedoch hafte ihnen ein Totalverlustrisiko in jedem Falle an, so das Landgericht Essen. Angesichts des tatsächlichen Charakters des Anlageproduktes führte das LG Essen an, dass die Zertifikate der potentiellen Anlegerin in erster Linie gar nicht erst hätten empfohlen werden dürfen, da deren Ausrichtung dem grundlegenden Anlageziel der Klägerin zuwider lief.
Die Gerichte bestätigten damit den Vortrag der Kanzlei Justus Rechtsanwälte und sprachen unserer Mandantschaft den vollen Schadenersatz zu.
Mit seinen Entscheidungsgründen bejahte das Landgericht Essen folglich eine Beratungspflichtverletzung von Seiten der Bank, da diese es offenkundig versäumte, die potentielle Anlegerin über das allgemeine Emittentenrisiko und demenstprechend über etwaigen Kapitalverlust aufzuklären.
Risikohinweise im Prospekt sind irreführend:
Die Kammer wies zudem lediglich ergänzend auf Prospekte hin, in denen zwar im Kleingedruckten ein sogenanntes „Kreditrisiko“ erwähnt wurde, welches jedoch als irreführend zu beurteilen sei, da in eben diesen Prospekten auch von „100% Kapitalschutz“ die Rede wäre.
Die von der Targobank AG & Co. KGaA, ehemals Citibank eingelegte Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm wies der 31. Zivilsenat mit Beschluss vom 21.03.2012 einstimmig zurück.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de