OLG Hamm: Targobank zu Schadensersatz für Lehman Brothers Zertifikate verurteilt

OLG Hamm: Targobank zu Schadensersatz für Lehman Brothers Zertifikate verurteilt

Die Targobank muss einer Mandantschaft der Berliner Rechtsanwaltskanzlei JUSTUS Rechtsanwälte einen Schaden von 19.300,00 € zzgl. Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit ersetzen. Dies Zug um Zug gegen die Rückübertragung von 20 Stück der von der Frau erworbenen Lehman Brothers Zertifikate. So entschied am 24.11.2011 das Landgericht Essen unter dem Aktenzeichen 6 O 174/10.

LAndgericht Essen und Oberlandesgericht Hamm bejahen Falschberatung der Targobank durch Überschreitung des gewünschten Risikoanteils und Verlußtrahmens: 
Die Frau hatte ihr Geld in Zertifikate der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers investiert, die im September 2008 pleiteging, und wollte sich so im Alter absichern. Jedoch war der von der Targobank vertriebenen Anlageform ein Risikoanteil von 35% und ein Renditespielraum von -5 – 12% beizumessen, was sich auch nach Aussage des Gerichtes nicht mit dem eigentlichen Wunsch der Kundin zusammenführen ließ. Diese tätigte auch zuvor schon Geldanlagen und war gemäß ihrer eher „konservativen“ Anlagestrategie stets darauf besinnt, möglichst wenig Risiko einzugehen.
Zwar seien die betrefflichen Papiere nicht als hochspekulativ einzustufen, jedoch hafte ihnen ein Totalverlustrisiko in jedem Falle an, so das Landgericht Essen. Angesichts des tatsächlichen Charakters des Anlageproduktes führte das LG Essen an, dass die Zertifikate der potentiellen Anlegerin in erster Linie gar nicht erst hätten empfohlen werden dürfen, da deren Ausrichtung dem grundlegenden Anlageziel der Klägerin zuwider lief.
Die Gerichte bestätigten damit den Vortrag der Kanzlei Justus Rechtsanwälte und sprachen unserer Mandantschaft den vollen Schadenersatz zu.

Mit seinen Entscheidungsgründen bejahte das Landgericht Essen folglich eine Beratungspflichtverletzung von Seiten der Bank, da diese es offenkundig versäumte, die potentielle Anlegerin über das allgemeine Emittentenrisiko und demenstprechend über etwaigen Kapitalverlust aufzuklären.

Risikohinweise im Prospekt sind irreführend:
Die Kammer wies zudem lediglich ergänzend auf Prospekte hin, in denen zwar im Kleingedruckten ein sogenanntes „Kreditrisiko“ erwähnt wurde, welches jedoch als irreführend zu beurteilen sei, da in eben diesen Prospekten auch von „100% Kapitalschutz“ die Rede wäre.

Die von der Targobank AG & Co. KGaA, ehemals Citibank eingelegte Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm wies der 31. Zivilsenat mit Beschluss vom 21.03.2012 einstimmig zurück.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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„Wenn man Recht hat und niemand widerspricht,
ist das in Ordnung.
Aber was ist, wenn man Unrecht hat?“
                                                                     (Konfuzius)


Was sind Zertifikate?
"Zertifikate sind Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt
Darlehen, deren Rückzahlung, gleich einer Wette, von ungewissen zukünftigen Umständen
abhängig ist" (BGH Urteil vom 27.09.2011).
Wußten Sie das vor der Zeichnung?

Käufer von Lehman Zertifikaten sollten Mut zur Klage gegen die Bank haben:
Lehman Brothers Zertifikate Anleger sollten spätestens jetzt handeln, da die Ansprüche gegen Banken zu verjähren drohen. Auch nach Verjährung von Schadenersatzansprüchen bestehen weitere Ansprüche gegen die Beraterbank. Das Handelsblatt rät Anlegern von Lehman Zertifikaten nun umgehend zu handeln und ihre Ansprüche bei den Banken geltend zu machen.

Zahlreiche erfolgreiche Klagen und gerichtliche Vergleiche in Sachen Lehman Brothers:
Im September 2008 hat Lehman Brothers Insolvent angemeldet und zahlreiche Anleger haben ihr eingezahltes Geld verloren. Verkauft wurden die Zertifikate oft von der Citibank (heute Targo Bank), der Dresdner Bank (heute Commerzbank), Sparkassen und der Postbank. Zahlreiche Gerichte haben Anlegern von Lehman Zertifikaten bereits Schadensersatz zugesprochen aber auch Klagen abgewiesen. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte aussergerichtlich und gerichtlich zahlreiche angemessene Zahlungsvergleiche mit den BAnken schließen und auch mehrere erfolgreiche Urteile erstreiten. Anleger von Lehman Zertifikaten wurden oft nicht über die komplexe Struktur und die Risiken der Zertifikate aufgeklärt. Anleger können daher Schadensersatzansprüche zustehen, die Sie nicht einfach verjähren lassen sollten.

Kurze Verjährung (3 Jahre ab Kauf) bei Zertifikaten und Hemmung durch den Ombudsmann:
Zu achten ist auf die kurze Verjährung der Ansprüche, die nach 3 Jahren nach dem Kauf der Lehman Zertifikate droht. Jedoch kann die Verjährung durch ein kostenfreiesSchlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Banken bis zu 6 Monaten nach Schlichtungsspruch gehemmt werden. Ist auch diese Frist abgelaufen muss und sollte nach Prüfung der Erfolgsaussichten geklagt werden.

Auch nach der Verjährung lohnt sich die Prüfung der Ansprüche und ggf. die Klageeinreichung:
Sind Schadenersatzansprüche im Einzelfall schon verjährt, lohnt sich die Prüfung ob nicht ausserdem Ansprüche gegen die Bank bestehen, die nicht der Verjährung des § 37a WpHG unterliegen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, der Berater später noch eine Halteempfehlung anbgegeben hat oder die Lehman Zertifikate telefonisch erworben worden sind. In lezterem Fall kann bei einer fehlenden Aufklärung über das Widerrufsrecht der Kauf auch heute noch widerrufen werden.

Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
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Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56