Lehman Brother u. Merrill Lynch Zertifikate: Neue Urteile

Neue BGH Entscheidungen in Sachen Lehman Brothers:
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr einen neuen Verhandlungstermin für den 26.06.2012 festgesetzt, um über vier weitere Verfahren zur Haftung von beratenden Banken im Hinblick auf Lehman Brothers Zertifikate zu entscheiden (Az. XI ZR 316/11, XI ZR 259/11, XI ZR 355/10 und XI ZR 356/10).

Die Entscheidung des BGH im September letzten Jahres vom 27.09.2011 (XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10), die von vielen Anlegern mit großer Enttäuschung gesehen wurden und in welcher das höchste deutsche Zivilgericht leider in alte anlegerunfreundliche Rechtsprechung zurückgefallen ist, könnte in einigen Punkten korrigiert werden.
Im Wesentlichen ist die Entscheidung des XI. Zivilsenates zu Recht auf Kritik gestoßen, die Banken müssten über die „Gewinnmarge“ welche sie durch An- und Verkauf der Zertifikate erzielt, dem Kunden – im Gegensatz zu Provisionen (Kickback) – nicht offenbaren. Dies, da jeder Bankkunde wissen müsse, dass die Bank bei einem Eigengeschäft im Gegensatz zu einem Kommissionsgeschäft einen Gewinn erzielt. Ob das Geschäft aber nun durch die Bank als ein Eigengeschäft oder ein Kommissionsgeschäft geführt würde, müsse der Anleger – so der BGH – hingegen nicht wissen.

Dies ist zumindest auf den ersten Blick eine doch eher absurde Begründung. Auch auf den zweiten oder dritten Blick wird sie nach diesseitiger Ansicht nicht klarer und steht wohl im Widerspruch zu der jüngeren Dogmatik und Rechtsprechung des XI. Zivilsenates zur Aufklärungspflicht der Banken über das jeweils bestehende Eigeninteresse am Verkauf eines bestimmten Anlageproduktes.

In einem von uns geführten Klageverfahren gegen die Commerzbank AG, findet derzeit ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes statt.

Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zu Alfa Express-Zertifikaten (Merrill Lynch):
Anlass zur Hoffnung gibt auch eine aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 16.12.2011, Az.: 19 U 124/11.
Aufgrund des Urteils, welches unter Berücksichtigung der ersten beiden Entscheidungen des BGH vom 27.09.2011 (XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10) erging, ist die Sparkasse vollumfänglich zu Schadenersatz verurteilt worden, da da diese ihren Kunden bei dem Erwerb eines Alpha-Expresszeritifikates der Emittentin Merrill Lynch nicht anleger- und nicht objektgerecht beraten hatte.

Umkehr der Beweislast:
Das Landgericht Frankfurt ist, bestätigt durch das OLG Frankfurt von einer Beweislastumkehr ausgegangen, da der vom Landgericht als zumindest unvollständig gewürdigte Produktflyer bei der Beratung Verwendung fand. Dies entspricht auch höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl.: BGH vom 17.09.2009 – XI ZR 264/08 und OLG Frankfurt a.M. vom 8.12.2010 19 U 22/10)

Keine Aufklärung über das allgemeine Emittentenrisiko durch Übergabe der so genannten „Basisinformationen über die Vermögensanlage in Wertpapieren“, denn zur Erfüllung der Pflichten der objektgerechten Beratung reichen Broschüren, die „verschiedene Arten von Geschäften“ behandelt und aus denen „sich der Anleger die Informationen, die die beabsichtigen Geschäfte betreffen, erst heraussuchen müsste“ gerade nicht aus (vgl. BGH v. 28.09.2004 – XI ZR 259/03- ).

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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LEHMAN BROTHERS ZERTIFIKATE61

Lehman Brothers


„Wenn man Recht hat und niemand widerspricht,
ist das in Ordnung.
Aber was ist, wenn man Unrecht hat?“
                                                                     (Konfuzius)


Was sind Zertifikate?
"Zertifikate sind Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt
Darlehen, deren Rückzahlung, gleich einer Wette, von ungewissen zukünftigen Umständen
abhängig ist" (BGH Urteil vom 27.09.2011).
Wußten Sie das vor der Zeichnung?

Käufer von Lehman Zertifikaten sollten Mut zur Klage gegen die Bank haben:
Lehman Brothers Zertifikate Anleger sollten spätestens jetzt handeln, da die Ansprüche gegen Banken zu verjähren drohen. Auch nach Verjährung von Schadenersatzansprüchen bestehen weitere Ansprüche gegen die Beraterbank. Das Handelsblatt rät Anlegern von Lehman Zertifikaten nun umgehend zu handeln und ihre Ansprüche bei den Banken geltend zu machen.

Zahlreiche erfolgreiche Klagen und gerichtliche Vergleiche in Sachen Lehman Brothers:
Im September 2008 hat Lehman Brothers Insolvent angemeldet und zahlreiche Anleger haben ihr eingezahltes Geld verloren. Verkauft wurden die Zertifikate oft von der Citibank (heute Targo Bank), der Dresdner Bank (heute Commerzbank), Sparkassen und der Postbank. Zahlreiche Gerichte haben Anlegern von Lehman Zertifikaten bereits Schadensersatz zugesprochen aber auch Klagen abgewiesen. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte aussergerichtlich und gerichtlich zahlreiche angemessene Zahlungsvergleiche mit den BAnken schließen und auch mehrere erfolgreiche Urteile erstreiten. Anleger von Lehman Zertifikaten wurden oft nicht über die komplexe Struktur und die Risiken der Zertifikate aufgeklärt. Anleger können daher Schadensersatzansprüche zustehen, die Sie nicht einfach verjähren lassen sollten.

Kurze Verjährung (3 Jahre ab Kauf) bei Zertifikaten und Hemmung durch den Ombudsmann:
Zu achten ist auf die kurze Verjährung der Ansprüche, die nach 3 Jahren nach dem Kauf der Lehman Zertifikate droht. Jedoch kann die Verjährung durch ein kostenfreiesSchlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Banken bis zu 6 Monaten nach Schlichtungsspruch gehemmt werden. Ist auch diese Frist abgelaufen muss und sollte nach Prüfung der Erfolgsaussichten geklagt werden.

Auch nach der Verjährung lohnt sich die Prüfung der Ansprüche und ggf. die Klageeinreichung:
Sind Schadenersatzansprüche im Einzelfall schon verjährt, lohnt sich die Prüfung ob nicht ausserdem Ansprüche gegen die Bank bestehen, die nicht der Verjährung des § 37a WpHG unterliegen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, der Berater später noch eine Halteempfehlung anbgegeben hat oder die Lehman Zertifikate telefonisch erworben worden sind. In lezterem Fall kann bei einer fehlenden Aufklärung über das Widerrufsrecht der Kauf auch heute noch widerrufen werden.

Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
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Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
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