Viele Widerrufsbelehrungen der Aachen-Münchener Lebensversicherung enthalten falsche Formulierungen oder Angaben. Davon sind insbesondere viele ältere Verträge von 1994 bis 2007 betroffen. Folge der falschen Widerrufsbelehrung ist, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begann und die Versicherungsverträge heute noch widerrufen werden können.

Typische Fehler in den Widerrufsbelehrungen der Aachen-Münchener:
Es gibt genaue Vorgaben wie eine Widerrufsbelehrung auszusehen hat und was in ihr enthalten sein muss. Trotz dieser genauen Vorgaben haben sich über 80 % der Versicherer nicht daran gehalten und haben eigene Formulierungen gewählt.
Aachen-Münchener – Falsche Widerrufsbelehrung
Fehler Nr. 1: Ungenaue Fristsetzung
Während das Gesetz von einer „30 Tages Frist“ (bei Verträgen bis zum 08.12.2004 – 14 Tage) ausgeht, wird eine Frist von „einem Monat“ angegeben. Wenn man bedenkt das ein Monat auch 28 oder 31 Tage haben kann, fällt schnell auf, dass die Formulierung der Fristsetzung nicht genau genug und deshalb unwirksam ist.
Fehler Nr. 2: Die für den Fristbeginn erforderlichen Unterlagen werden nicht ausreichend oder vollständig benannt.
Steht als Voraussetzung beispielsweise so etwas wie „[…] Überlassung weiterer Unterlagen […]“ in der Belehrung, dann entspricht das nicht den gesetzlichen Vorgaben. Der Kunde sollte nicht selbst in Erfahrung bringen müssen, welche Unterlagen er vorzulegen hat.
Fehler Nr. 3: Der Fristbeginn ist falsch angegeben.
„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“
Gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. V. 02.02.2011, VIII ZR 103/10) ist das Wort „frühestens“ als Fristbeginn irreführend, da dem Verbraucher nicht eindeutig vorgezeigt wird, wann genau die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Es wird ihm lediglich klar, dass die Frist jetzt oder später zu laufen beginnen kann. Wovon der Beginn des Fristlaufes im konkreten Fall abhängt, wird dabei nicht ausreichend deutlich.
Fehler Nr. 4: Widerspruchsbelehrung muss deutlich hervorgehoben sein
Um den Versicherungsnehmer auf sein Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen, darf diese nicht einfach in den übrigen Vertragstext eingegliedert werden. Hervorgehoben werden kann die Widerspruchsbelehrung durch Umrandung, Fettdruck oder durch die Darstellung in einer anderen Schrift. Bei der Aachen-Münchener Lebensversicherung ist dies oft nicht der Fall. Der BGH bestätigte die deutliche Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung als obligatorisch. Ein Verstoß gegen diese Erfordernisse führt zur Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung und ein immer noch bestehendes Widerrufsrecht.
Hohe Rückzahlungsforderung bei Widerruf
Als Rechtsfolge des Widerrufs kann der Verbraucher von der Ergo Direkt sämtliche eingezahlte Beträge zuzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückfordern. Des Weiteren muss die Ergo Direkt Versicherung die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherungsvertrages zurückerstatten.
JUSTUS rät:
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen sich von Ihrer Lebensversicherung zu lösen, beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrer Kündigung oder einem Widerruf Ihrer Versicherung.
Lassen Sie ihre Widerrufsbelehrung von unseren Spezialisten kostenfrei prüfen. Wir teilen Ihnen auch mit, welchen Betrag Sie ggf. über dem Rückkaufswert beanspruchen können und welche Kosten auf Sie zu kommen. Das Verfahren nach Ablehnung eines Widerrufs wird von den Rechtsschutzversicherung meißt übernommen.
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und laden Sie ihre Widerrufsbelehrung hoch.
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Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56