Sollen Anleger der Zahlungsaufforderung der NL Nord Lease AG nachkommen?
Anleger der NL Nord Lease AG (früher: ALBIS Finance AG bzw. NL NordLeas AG) erhalten wieder unangenehme Post. In einem aktuellen Rundschreiben der Gesellschaft vom 18. Mai 2015, bekommen sie einerseits den Jahresabschluss 2013 mitgeteilt und werden andererseits aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungebis zum 08. Juni 2015
zurückzuzahlen.
Berechtigte Zahlungsaufforderung der NL Nord Lease AG?
Für Anleger stellt sich insbesondere die Frage, ob Sie der Zahlungsaufforderung der Gesellschaft nachkommen müssen.
Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte rät von einer ungeprüften Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen ab. Aufgrund des Risikos, dass die Ausschüttungen nach der Rückzahlung endgültig verloren sind, sollte das anstandslose Nachkommen der Zahlungsaufforderung unbedingt vermieden werden.
Die Rückforderung der Ausschüttungen der NL Nord Lease AG / ALBIS Capital ist unserer Ansicht nach rechtswidrig.
Ausschüttungen können grundsätzlich von den Fondsgesellschaften nicht zurückverlangt werden. Eine Ausnahme besteht nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur dann, wenn eine Verpflichtung zur Rückzahlung von Ausschüttungen im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Der Gesellschaftsvertrag der Nord Lease AG / ALBIS Capital AG & Co. KG schließt einen unmittelbaren Anspruch der Fondsgesellschaft auf Rückforderung von Ausschüttungen sogar explizit aus.
Vergleichsangebote der NL Nord Lease AG (vormals Albis Finance AG):
Die NL Nord Lease AG zeigt sich aber durchaus auch aussergerichtlich vergleichsbereit. Die Prozessbevollmächtigten der NL Nord Lease AG, die Kanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen übersendet den Anlegern teilweise vorgefertigte Vergleichsvereinbarungen mit Fristen zur Annahme. Anleger sollten vor einer Annahme sochler Vergleichsvereinbarungen unbedingt einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, welche gegenseitigen Ansprüche überhaupt bestehen , bzw. eventuell schon verjährt sind. Hier ist Eile geboten.
Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte in der Vergangenheit für ihre Mandanten gute Vergleiche sowie den Forderungsverzicht der Gesellschaft erwirken. Ausschlaggebend für den Erfolg ist immer die Art der Beteiligung an der NL Nord Lease AG („Classic“, Classic Plus“ oder „Sprint“), da aus den Gesellschaftsverträgen unterschiedliche Rechtsfolgen für die Ausschüttungen gelten.
Wir vertreten seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von NL Nord Lease AG – Anlegern auch in der Rechtsverteidigung gegen unberechtigt erhobene Rückzahlungsforderungen.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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