NL Nord Lease AG: Anleger sollen Abfindungsguthaben bis Jahresende zahlen
NL Nord Lease AG fordert empfangene bzw. wiederangelegte Ausschüttungen zurück! Anleger, die ihre Beteiligung vom 31.12.2016 gekündigt haben, erhielten ein Schreiben vom 24.11.2017 mit einer solchen Aufforderung. Für den Fall, dass der Anleger nicht zahlen sollte, stellt die NL Nord Lease AG ihm Verzugszinsen und Anwaltskosten in Aussicht.

Negatives Abfindungsguthaben – Betroffener soll zahlen
Als Begründung für die Aufforderung zur Zahlung wird angeführt, dass der NL Nord Lease AG nun die Ermittlung des Abfindungsguthabens durch einen Wirtschaftsprüfer vorliegen. Die Beteiligung des Anlegers würde nach Berechnungen einen Negativsaldo aufweisen. Nach § 13 d des atypisch stillen Gesellschaftsvertrages soll der Betroffene die Summe bis zur Höhe der durch ihn empfangenen oder wiederangelegten Ausschüttungen zurückzahlen.
NL Nord Lease AG-Anleger suchen Hilfe – Erst Forderung prüfen
Betroffenen wird geraten erst das Zahlenwerk zu dem konkreten Vertrag anzufordern und dann als zweiten Schritt dieses prüfen lassen.
Das Anfordern der Unterlagen ist deshalb so wichtig, da für jeden atypisch stillen Gesellschaftsvertrag die AG einen Abfindungsbetrag ausrechnen und diese Berechnung auch transparent machen muss. Da es für Anleger schwierig zu erkennen ist, ob Abrechnungsfehler entstanden sind, ist die überprüfen der Unterlagen durch einen Experten notwendig!
Wenn Fehler gefunden werden können sollte der Anleger nicht zahlen. Sowohl die Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens aufgrund eines Gutachtens eines Wirtschaftsprüfers als auch dessen Unabhängigkeit sind zweifelhaft und anfreifbar.
Hoffnung gint hierzu ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts, welches die Klage der NL Nord Lease abwies. Mehr dazu lesen Sie HIER
Justus rät:
Bei Forderungen der Nord Lease aus negativem Abfindungsguthaben konnten wir schon einer Vielzahl von Anlegern helfen. Oft können Rückzahlungsaufforderungen ganz oder teilweise abgewehrt werden.
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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