Was sind offene Immobilienfonds?
Offene Immobilienfonds sind Investmentfonds, bei denen sich Anleger mit kleineren Beträgen an Immobilien beteiligen können. Das Geld wird in mindestens 15 Grundstücke investiert und von einer Kapitalanlagegesellschaft betreut. Durch Wertsteigerungen der Objekte oder deren Vermietung können Erträge erwirtschaftet werden. Im Gegensatz zu geschlossenen Immobilienfonds können die Anteile an offenen Immobilienfonds grundsätzlich gekauft, verkauft sowie zurückgegeben werden.
Morgan Stanley P2 Value
Auch der Morgan Stanley P2 Value ist ein offener Immobilienfonds, der zahlreichen Anlegern als sichere Kapitalanlage empfohlen worden ist. Dieser Fonds steckt allerdings laut Pressemitteilungen seit 2009 in erheblichen Schwierigkeiten. So hat der Fonds bereits nach zweifacher Abschreibung im vergangenen Jahr, den Wert der Anteile nochmals abgewertet. So erfolgte kürzlich eine Abwertung der Anteile um ganze 11 %, sodass der Anteilwert heute nur noch 36,32 Euro beträgt. Hinzu kommt die Tatsache, dass Anleger derzeit nicht an ihr Geld kommen können, da der Fonds bereits seit zwei Jahren keine Anteile mehr zurücknimmt. Anleger müssen daher nicht nur erhebliche Verluste hinnehmen, sie sind vielmehr überhaupt daran gehindert, über ihr Geld zu verfügen.
Kanam Grundinvest und SEB Immoinvest:
In ähnlicher Weise kommen nun auch andere offene Immobilienfonds ins Schwanken. Viele Anleger haben ihre Anteile abgezogen, sodass beispielsweise die Fonds Kanam Grundinvest sowie SEB Immoinvest auf Grund der Gefahr erheblicher Mittelverluste ebenfalls die Rücknahme ihrer Anteile ausgesetzt haben.
Was können die Anleger tun?
Vor diesem Hintergrund ist jedem Anleger zu raten, Schadensersatzansprüche gegen seinen Anlagevermittler geltend zu machen und so die weitere Abwertung seiner Anteile zu verhindern. Oftmals wurde diese Anlagemöglichkeit Anlegern als sichere Altersvorsorge vermittelt, ohne auf die Risiken dieser Anlage hinzuweisen. So wurden zahlreiche Anleger nicht darauf hingewiesen, dass bei einem offenen Immobilienfonds stets die Gefahr der Aussetzung der Anteilsrücknahme besteht. Ferner haben nach unserer Erfahrung die beratenden Banken oder sonstige Anlageberater den Anleger nicht über Provisionen aufgeklärt, die den Beratern im Falle einer erfolgreichen Vermittlung von der Fondsgesellschaft zufließen.
So hat kürzlich der BGH in seinem Grundsatzurteil vom 29.06.2010 festgestellt, dass die Angabe nur der Beratungsgebühr oder des Agios sogar eine arglistige Täuschung darstellt, wenn der Berater nicht darüber hinaus über alle Provisionen aufklärt. Lesen Sie hier zu mehr hier: BGH vom 29.06.2010, XI ZR 104/08
Es ist daher sowohl den Anlegern der Morgan-Stanley-Fonds als auch den Anlegern anderer Fonds, denen aufgrund zahlreicher Verluste die Aussetzung der Anteilsrücknahme bevorsteht, zu raten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden und ihre Erfolgsaussichten im Einzelfall prüfen zu lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Autorin:
Alexandra Kosacheva
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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