Degi/ Aberdeen Fonds: abgewertet und verkauft
Die offenen Immobilienfonds der Aberdeen Immobilien KAG (ehemals Degi) haben weltweit in Hotels, Büroräume, Einkaufszentren sowie Lagerhallen investiert. Neben institutionellen Investoren waren diese Fonds auch bei Privatanlegern beliebt, die sich mit einer Mindestanlagesumme von 75.000 € beteiligten oder sich über Dachfonds mit kleineren Beträgen engagierten. In Folge des Wirtschaftsabschwungs sanken allerdings die Mieteinnahmen und damit der Wert der Immobilien, sodass auch die Degi-Fonds in eine Schieflage geraten sind. Unter anderen sind insbesondere Degi Global Business, Degi Europa und Degi International betroffen.
Nachdem der Fonds Degi Global Business im November 2009 vier seiner 13 Objekte abwerten musste und diese ausweislich der Pressemitteilungen um 21, 6 % an Wert verloren haben, kam es bei Degi Europa und dem Degi International ebenfalls zu Wertkorrekturen. Hinzu kam noch die Aussetzung der Rücknahme von Anteilsscheinen, sodass Anlegern der Austritt aus diesen Fonds auf diese Weise verwehrt worden ist. In Anbetracht dieser Lage sollen nun Degi Europa sowie Degi International verkauft werden, wobei ein Käufer bislang noch nicht gefunden wurde.
Da Experten davon ausgehen, dass sich die Lage an den Gewerbeimmobilienmärkten in nächster Zeit nicht bessern wird, sollten Anleger die Möglichkeit in Betracht ziehen, aus den Fonds auszutreten. Dies kann beispielsweise durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater geschehen. Erfahrungsgemäß wurden die Anleger durch die Commerzbank (ehemals Dresdner Bank) beraten und sind dabei nicht auf die mit der Anlage einhergehenden Risiken sowie Provisionen hingewiesen worden. Ob dem einzelnen Betroffenen Schadensersatzansprüche zustehen, sollten die Anleger von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Autorin:
Alexandra Kosacheva
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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