Montranus Fonds – OLG Stuttgart verurteilt Helaba Dublin zu Schadensersatz
Laut Pressemitteilung hat das OLG Stuttgart am 29.12.2011 die Helaba Dublin zur Erstattung des Verlustes eines Anlegers und zur Rücknahme der Fonds Montranus I und II verurteilt
Mit diesem Urteil bestätigt das Oberlandesgericht die schon zuvor ergangenen erstinstanzlichen Urteile einiger Landgerichte.
In dem Urteil stellt das OLG Stuttgart fest, dass die Helaba Dublin für ihre Finanzierungsgeschäfte keine ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verwendet hat.
Hintergrund ist, dass in den vergangenen Jahren vor allem Sparkassen ihren Kunden Beteiligungen an den Medienfonds Montranus I bis III des Initiators Hannover Leasing verkauft haben. Finanziert wurden die Beteiligungen zur Hälfte mittels einer Fremdfinanzierung durch die Helaba Dublin und zur anderen Hälfte durch eingesetztes Eigenkapital.
Keine Einigkeit über Besteuerungsgrundlagen:
Das Hauptverkaufsargument war die steuerliche Absetzbarkeit der Einlage im Beitrittsjahr. Seit geraumer Zeit herrschen jedoch Unstimmigkeiten zwischen der Fondsverwaltung und dem Finanzamt über die Besteuerungsgrundlagen, eine Einigung wurde diesbezüglich noch nicht erreicht.
Auch wirtschaftlich laufen diese Fonds schlechter als geplant. So hat die Geschäftsführung den Anlegern aller drei Fonds in aktuellen Schreiben mitgeteilt, dass es Ende 2011 keine Ausschüttungen geben werde. Es ist deshalb nicht weiter verwunderlich, dass viele Anleger aufgrund dieser enttäuschenden Entwicklung nach Ausstiegsmöglichkeiten suchen.
Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können Anleger die mit der Bank zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge auch heute noch widerrufen.
Zudem können Anleger die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen. Außerdem müssen sie die Darlehen nicht zurückbezahlen.
Im Gegenzug müssen sie ihre Beteiligungen an die Bank übertragen.
Fazit
Das Urteil des OLG zeigt vor allem, dass die Erfolgsaussichten für betroffene Anleger sich erhöht haben. Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen sich bei Unsicherheit bezüglich der Rechtslage Rat bei einem FAchanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu holen.