Montranus Fonds – OLG Stuttgart verurteilt Helaba Dublin zu Schadensersatz

Montranus Fonds – OLG Stuttgart verurteilt Helaba Dublin zu Schadensersatz

Laut Pressemitteilung hat das OLG Stuttgart am 29.12.2011 die Helaba Dublin zur Erstattung des Verlustes eines Anlegers und zur Rücknahme der Fonds Montranus I und II verurteilt

Mit diesem Urteil bestätigt das Oberlandesgericht die schon zuvor ergangenen erstinstanzlichen Urteile einiger Landgerichte.
In dem Urteil stellt das OLG Stuttgart fest, dass die Helaba Dublin für ihre Finanzierungsgeschäfte keine ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verwendet hat.

Hintergrund ist, dass in den vergangenen Jahren vor allem Sparkassen ihren Kunden Beteiligungen an den Medienfonds Montranus I bis III des Initiators Hannover Leasing verkauft haben. Finanziert wurden die Beteiligungen zur Hälfte mittels einer Fremdfinanzierung durch die Helaba Dublin und zur anderen Hälfte durch eingesetztes Eigenkapital.

Keine Einigkeit über Besteuerungsgrundlagen:
Das Hauptverkaufsargument war die steuerliche Absetzbarkeit der Einlage im Beitrittsjahr. Seit geraumer Zeit herrschen jedoch Unstimmigkeiten zwischen der Fondsverwaltung und dem Finanzamt über die Besteuerungsgrundlagen, eine Einigung wurde diesbezüglich noch nicht erreicht.
Auch wirtschaftlich laufen diese Fonds schlechter als geplant. So hat die Geschäftsführung den Anlegern aller drei Fonds in aktuellen Schreiben mitgeteilt, dass es Ende 2011 keine Ausschüttungen geben werde. Es ist deshalb nicht weiter verwunderlich, dass viele Anleger aufgrund dieser enttäuschenden Entwicklung nach Ausstiegsmöglichkeiten suchen.

Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können Anleger die mit der Bank zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge auch heute noch widerrufen.
Zudem können Anleger die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen. Außerdem müssen sie die Darlehen nicht zurückbezahlen.
Im Gegenzug müssen sie ihre Beteiligungen an die Bank übertragen.

Fazit

Das Urteil des OLG zeigt vor allem, dass die Erfolgsaussichten für betroffene Anleger sich erhöht haben. Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen sich bei Unsicherheit bezüglich der Rechtslage Rat bei einem FAchanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu holen.

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Medienfonds und Filmfonds

Mit Hilfe von Medienfonds sollen Film- und Fernsehproduktionen bei der Finanzierung unterstützt werden. Bekannt sind vor allem KGAL oder Hannover Leasing. Was grundsätzlich wie eine rentable und auch allgemeinnützige Anlageform aussieht, stellte sich jedoch in der Praxis oft als Risikogeschäft für den Anleger heraus, auch wenn einige der finanzierten Filme sich zu Kassenschlagern entwickelten.

Das Wesen der Medienfonds

In der Sache werden die Medienfonds als geschlossene Fonds vermarktet, der potentielle Anleger kann eine Beteiligung also nur während eines bestimmten Zeitraums zeichnen. Als Anreiz für die Beteiligung wird er dann am Einspielergebnis beteiligt. Die Medienfonds werden meist in der Rechtsform der GmbH & Co KG betrieben; dies führt dazu, dass im Falle der Insolvenz des Fonds eine Haftung für Einlageverluste schwierig zu realisieren ist, da die Gesellschafter der GmbH als diejenigen, die maßgeblich das Geschäft des Fonds gesteuert haben, persönlich nicht haften müssen.

Medienfonds als angebliches Steuersparmodell

Grund für eine Beteiligung an Medienfonds war in der Vergangenheit auch häufig eine steuerliche Besonderheit in Deutschland: es konnten im ersten Jahr der Beteiligung bis zu 100 % der Einlage steuerlich berücksichtigt werden. Diese Möglichkeit wurde 2005 durch eine Gesetzesnovelle beseitigt. Bereits seit 2001 wurde die steuerliche Vergünstigung nach dem so genannten Medienerlass des Bundesfinanzministeriums nur gewährt, wenn die Gesellschafter des Fonds als „Filmhersteller“ gelten konnten, sie auf die Produktion des Films also maßgeblichen Einfluss ausübten. Dies war insbesondere dann problematisch, wenn nur einmal jährlich eine Anlegerversammlung stattfand, bei der eine allgemeine Information über die Filmprojekte gegeben wurde. Auch die Vertretung durch einen Beirat zu diesem Zweck konnte die Steuervergünstigung nur dann herbeiführen, wenn sich darin Fachkundige aus der Film- und Fernsehbranche befanden.

Risiken bei Medienfonds

Allerdings war auch die Beteiligung an den Medienfonds an sich für viele Anleger risikoreich: schließlich handelt es sich um einen Geschäftsbereich, in dem der normale Anleger kaum Erfahrung besitzt, er die Qualität und den Erfolg der produzierten Filme also kaum bewerten kann.
Auch ergaben sich durch die veränderten Möglichkeiten zur steuerlichen Geltendmachung vielfach Nachteile für die Anleger; diese wurden oftmals explizit mit dem Versprechen der Steuerersparnis zur Beteiligung am Fonds verleitet. Nach Änderung der Steuerpraxis folgten dann Nachforderungen durch die Finanzämter. Teilweise wurden die Kunden trotz Kenntnis des Fondsanbieters nicht über diesen Sachverhalt aufgeklärt oder Fondsprospekte falsch gestaltet, so dass es für diese möglich ist, sich von den Fonds zu lösen. Allerdings besteht diese Möglichkeit im Regelfall nur dann, wenn die Vermittler des Filmfonds die maßgeblichen Fakten auch tatsächlich kannten.

Inzwischen sind Medienfonds als Anlage aus den genannten Gründen wohl nicht mehr attraktiv.

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