Modernisierung und Duldung: BGH stärkt Rechte der Mieter

Mietrecht: BGH stärkt Rechte der Mieter

Mit dem Urteil vom 20.06.2012 entschied der BGH nun, dass sich Mieter gegen eine Modernisierungsmaßnahme wehren können, wenn sie den Zustand der Wohnung nicht verbessert.

So etwa, wenn der Mieter selbst Renovierungen vorgenommen hat.
Mieter, die ihre Wohnung selbst durch den Einbau einer Etagenheizung modernisiert haben, müssen den Anschluss an eine neue Zentralheizung nun nicht zwangsläufig hinnehmen.
So entschied der BGH vergangenen Mittwoch und hielt jedoch fest, dass etwaige vom Mieter vertragswidrig vorgenommene bauliche Veränderungen davon unberührt blieben. (Urt. v. 20.06.2012, Az. VIII ZR 110/11). Es klagte die Vermieterin, die wollte, dass ihre Mieter den Anschluss an die im Haus befindlich Gaszentralheizung und die damit einhergehende Kostenerhöhung duldeten. Der Vermieter hatte jedoch bereits dem Vormieter die Genehmigung für den Einbau einer Gasetagenheizung erteilt, wofür die jetzigen Mieter und Beklagten eine Ablöse zahlten. Der Achte Zivilsenat entschied, dass das Verhalten des Vermieters widersprüchlich ist, wenn dieser Neuerungen einerseits genehmige, jedoch bei späteren eigenen Modernisierungen dann nicht berücksichtige.

Um festzustellen, ob die Maßnahme die Wohnung verbessere oder nicht, müsse grundsätzlich auf
dem aktuellen Zustand der Wohnung abgestellt werden.
Der BGH gab mit dem Urteil der Revisionsklage einer Mieterin statt und verwies den Rechtsstreit zurück an das Berliner Landgericht, das die Mieterin zuvor zur Duldung der neuen Heizung verurteilt hatte. Das Landgericht prüft nun, ob der Anschluss an die neue Zentralheizung möglicherweise Energieersparnisse mit sich brächte. Ist dies der Fall, muss die Mieterin den neuen Anschluss dulden, da sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, Maßnahmen des Vermieters zur Energieersparnis hinzunehmen.

Ergebnis:
Grundsätzlich muss der Mieter eine Modernisierungsmaßnahme dulden, wenn es nicht nur eine Intstandsetzung ist und den Wohnwert erhöhen.
Es gibt allerdings eine Vielzahl von Gründen, nach denen der Mieter eine Modernisierung ablehnen kann. Dies sollte der Mieter oder Vermieter rechtzeitig von einem speziaisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

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