MLP Lebensversicherungen vor 8/2001 durch Widerspruch rückabwickeln

MLP- Widerspruchsbelehrungen vor 2002 sind oft fehlerhaft, so dass unrentabele Lebens- und Rentenversicherungen noch heute rückabgewickelt werden können:

Die Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. muss einen Hinweis auf die einzuhaltende Form, im konkreten Fall Schriftlichkeit, enthalten. Ein bloßer Hinweis darauf, dass der Widerspruch abzusenden ist, genügt nicht.

Nach Auswertung der uns vorliegenden Lebensversicherungsverträge mit und ohne Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) des Finanzdienstleisters MLP, der MLP Lebensvericherung AG sind die dort vor dem 1.August 2001 verwendeten Widerspruchsbelehrungen fehlerhaft, da die Belehrungen keinen Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform (kein Fax und keien Email) des Widerrufs enthalten.
Somt sind nach unserer Auffassung die meisten Lebens- und Rentenversicherungen der MLP Lebensversicherung AG oder vermittelt durch die MLP, welche vor dem 1.08.2001 zusteande gekommen sind, noch heute widerrufbar sein!

OLG Karlsruhe vom 22.05.2015, Az. 12 U 122/12
Das OLG Karlsruhe stellte mit Urteil vom 22.05.2015 fest, dass eine Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F., die keinen Hinweis auf die notwendige Schriftform des Widerspruchs enthält, fehlerhaft ist.
Der zu Grunde liegende Fall ist auf die genannten MLP VersicherungsFälle anwendbar. Ob hier auch die MLP AG Partei war entzieht sich unserer Kenntnis.

Der Versicherungsnehmer hatte ab dem 1. Juli 2001 einen Vertrag für eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Todesfall-Risikoschutz abgeschlossen. Bis August 2007 zahlte der Versicherungsnehmer Beiträge, anschließend stellte er die Versicherung beitragsfrei. Der Todesfall-Risikoschutz wurde dabei aufrecht erhalten.

Mitte des Jahres 2011 kündigte der Versicherungsnehmer den Vertrag und erhielt den vom Versicherer errechneten Rückkaufswert. Im September 2011 forderte der Kunde seinen Anbieter auf, diesen Rückkaufswert nicht nur neu zu berechnen, er widerrief auch den kompletten Versicherungsvertrag – gut 10 Jahre nach dessen Abschluss und verlangte zusätzlich die Rückzahlung der geleisteten Beiträge und Schadensersatz. Er begründete die Zulässigkeit dieses späten Widerrufs damit, dass er über das Widerspruchsrecht (§ 5a Abs. 2 S. 1 VVG a.F.) nicht ordnungsgemäß belehrt worden sei.
Widerspruchsbelehrung im Versicherungsschein: „Absendung“ ist kein ausreichender Hinweis

Dem Vertrag lag das sogenannte Policenmodell zugrunde. Im Versicherungsschein, der dem Kunden nebst Versicherungsbedingungen und übrigen Verbraucherinformationen zugesandt wurde, vermerkte der Versicherer die Belehrung über den Widerspruch:

„Dem Abschluss dieses Vertrages können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zugang dieser Unterlagen widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.“

Das OLG Karlsruhe urteilte zugunsten des Versicherungsgenehmers. Der Hinweis „Absendung“ ist nicht hinreichend, um deutlich zu machen, dass der Widerruf schriftlich zu erfolgen hat. Abgesendet werden zwar nach allgemeinem Sprachgebrauch keine mündlichen Erklärungen, abgesendet werden aber die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits gängigen E-Mails und auch Telefaxe, die dem Erfordernis der Schriftform gemäß § 126 Abs. 1 BGB a. F. nicht genügen, begründete das Gericht die Zulässigkeit seines Widerrufs.

Kündigung und Verjährung haben für Widerspruchsrecht keine Bedeutung

Das Fehlen der ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung hat auch zur Folge, dass die Forderungen des Versicherungsnehmers nicht verjährt sind, er also auch 2011 noch ein Widerspruchsrecht hatte. Der Versicherer muss nun auch die Versicherungsprämien zurückzahlen, mit einigen Abzügen für den Versicherungsnehmer, da der Todesfall-Risikoschutz auch nach der Beitragsfreiheit bestand.

Auch das der Vertrag bereits vor dem Einreichen des Widerspruchs gekündigt wurde, änderte nichts an der Tatsache, dass der Versicherer in die Verantwortung genommen wurde. „Ein Widerruf sei auch nach ausgesprochener Kündigung möglich, hiervon gehe auch der Bundesgerichtshof aus“, heißt es im Urteil. Da der Versicherungsnehmer also nicht ordnungsmäß belehrt wurde, fehlte ihm die Möglichkeit, zwischen Kündigung und Widerruf korrekt zu wählen.
Für gezahlte Vermittlerprovision muss Versicherungsnehmer nicht aufkommen

Die Versicherung brachte ins Verfahren ein, dass sie aufgrund der Vermittlungs- und Verwaltungskosten im Zuge der Vertragsabwicklung Verluste hinzunehmen habe. So hatte sie eine Provision von ca. 1.675 Euro an einen Versicherungsvermittler gezahlt.

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Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung

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Lebensversicherungen
:

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.

Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversi-cherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.

Kapitallebensversicherung:

Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.

Widerruf: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Versicherung

Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen - Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.

Widerspruch - Wie geht das?

Mit einem Widerspruch Ihrer Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer Nutzungsentschädigung. Viele Lebensversicherer haben  fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können.

Widerspruchrecht besteht auch noch, wenn Versicherung gekündigt ist

Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu.
In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Widerruf oder Widerspruch statt Kündigung (Rückkaufswert):

Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines Lebensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
Ein Widerruf oder Widerspruch auch nach erfolgter Kündigung lohnt sich daher.

Wie teuer ist der Widerruf einer Lebensversicherung?

Prinzipiell enstehen beim Widerruf/Widerspruch einer Lebensversicherung nach § 5a VVG a.F. keine Kosten. Den Widerspruch kann man selbst schriftlich erstellen und an die Versicherung versenden. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann eine Fachanwalt benötigt. Die enstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und wir teilen diese vorab genau mit. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschtuzversicherung abschließen, die dann die Kosten des Widerrufsverfahrens abdecken sollte.
Eine Übersicht der
Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie HIER.  

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