MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltung KG: Schadensersatzanspruch gegen den Treuhänder
Anleger, die aufgrund eines Treuhandvertrags mit dem ehemaligen Treuhänder der MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltung KG in die Gesellschaft investierten, haben nunmehr doch noch eine Chance auf Rückzahlung ihrer Gelder.
Konzept der MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltung KG
Die MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltung KG verkaufte an ihre Anleger Inhaber-Teilschuldverschreibungen und warb dabei zur Absicherung mit einer Bankgarantie sowie einer Haftpflicht- und Ausfallversicherung. Der seit längerem in der Abwicklung befindlichen MKV war es bislang lediglich möglich den Anlegern einen Teil des Investments zurück zu zahlen. Eine vollständige Rückzahlung durch die MKV erscheint trotz Garantie und Versicherung aussichtslos.
Urteil des Landgericht Traunstein
Dennoch können Anleger hoffen. Das Landgericht Traunstein hat einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Treuhänder dem Grunde nach bestätigt. Der Treuhänder hatte das ihm anvertraute Kapital in die MKV investiert, dabei aber gegen den Treuhandvertrag verstoßen. Grund für den Verstoß war, dass die im Treuhandvertrag vorgesehene Bedingung nicht eingetreten ist. Im vertragswidrigen Investment in die MKV sah das LG Traunstein eine Pflichtverletzung des Treuhänders, die den Anleger zum Schadensersatz berechtigt.
Justus rät:
Anleger der MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltung KG sollten aufgrund der guten Schadensersatzchancen gegen den Treuhänder einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen und ihre Ansprüche prüfen lassen. Soweit die Anlage durch einen Berater oder Vermittler empfohlen wurde, kommt ebenfalls ein Anspruch gegen diesen wegen Falschberatung oder einer Aufklärungspflichtverletzung (u.a.) in Betracht.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin