MiFID: Haftungsfallen für Finanzberater und BAnken – Checkliste

MiFID: Haftungsfallen für Finanzberater

Die Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) und die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) ist 2007 als Rechtsnorm umgesetzt worden.
Nunmehr gelten für alle Banken und Finanzberater einheitliche Qualitätsmaßstäbe in der Beratung.

Dazu gehören im Wesentlichen:

  • Die umfassende mündliche und schriftliche Information des Kunden über das Geschäft und insbesondere die damit verbundenen Risiken.

     
  • Eine Kundenklassifizierung in professionelle oder nicht professionelle Kunden. Aus der Einordnung hinsichtlich der Anlageerfahrung und – kenntniss ergeben sich unterschiedliche Schutzbedürfnisse und daraus folgende Informations- und Aufklärungspflichten.  

     
  • Das Gebot der Best Execution, die bestmögliche Ausführung von Aufträgen im Sinne des Kunden, die sich sowohl auf die Kosten als auch auf die Wahrscheinlichkeit und Schnelligkeit der Ausführung erstreckt.

     
  • Die Erlaubnispflicht für Anlageberater und Wertpapierdienstleister, sofern sie nicht unter dem Haftungsdach eines Finanzinstituts oder Verbunds stehen. Die Mehrzahl der Anlageberater hat sich seit In-Kraft-Treten der MiFID ein Haftungsdach gesucht, nur sehr wenige haben eine Erlaubnis beantragt.

     
  • Die Offenlegung von Provisionen und Kickbacks/ Rückvergütungen.

     
  • Dokumentationspflichten: es müssen detaillierte Informationen über die Kundenbeziehungen und Finanzgeschäfte, die Kundenkontakte und Beratungsgespräche inklusive Gesprächsinhalten und -ergebnissen gesammelt werden. Bei nicht professionellen Kunden müssen auch außerhalb der Geschäftsbeziehung liegende Daten wie etwa Beruf oder Bildungsstand aufgezeichnet werden.

JUSTUS rät:

Der Nachweis ist in einem eventuellen Haftungsprozess durch eine detaillierte, lückenlose und von beiden Seiten unterzeichnete Domumentation zu erbringen. Diese Dokumentation ist für das Gericht oft die einzige Urkunde im Prozess und für beide Parteien Anleger und Berater), die einzige Beweismöglichkeit.  

Für eine mündliche oder schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, vereinbaren Sie einfach telefonische einen Termin oder senden uns eine Emailanfrage über das Kontaktformular. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €.
 

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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