Midas Mittelstandfonds Nr. 2: Nur für risikobereite Anleger geeignet

Midas Mittelstandfonds Nr. 2: Nur für risikobereite Anleger geeignet

2000 wurde die MIDAS-Gruppe gegründet. Die MIDAS-Gruppe legte seitdem u.a. die Midas Mittelstandsfonds Nr.1-6 auf. Der Midas Mittelstandfonds Nr. 2 wurde 2005 aufgelegt und ist als Private Equity-Fonds ausgestaltet. Der Fonds investiert in verschiedene Unternehmen.

Die Razzia bei der S&K Gruppe im Februar 2013 beunruhigte viele Anleger S&K-naher Fonds. Die S&K Gruppe wird zusammen mit einigen anderen Personen beschuldigt ein Schneeballsystem entwickelt zu haben und die hohen Provisionen vor allem für eigene Zwecke verwendet zu haben. Die S&K Gruppe beteiligte sich auch an dem Fondanbieter MIDAS, der den Mittelstandfonds Nr. 2 auflegte. Dieses Verhalten kann viele Anleger schädigen.

Risiken eines geschlossenen Unternehmens-Fonds

Private Equity-Fonds, wie der Midas Mittelstandfonds Nr. 2, verlangen aufgrund ihrer Investitionen in Unternehmen eine gewisse Risikobereitschaft beim Anleger. Trotz breit gestreuter Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen birgt der Midas Mittelstandsfonds Nr.2 aufgrund seiner Konstruktion als geschlossener Fonds Risiken wie Verlustrisiken für die Anleger oder gesellschaftsrechtliche Risiken.

Anlageberater müssen Anleger richtig aufklären

Aufgrund der Risiken, die diese Anlage mit sich bringt, sollten nur risikobereite Anleger in den Midas Mittelstandfonds Nr. 2 investieren. Vor allem müssen die Anlageberater über diese speziellen Risiken volständig aufklären und sich nach den Zielen des Anlegers richten. Beachtet der Anlageberater die Ziele des Anlegers nicht oder unterlässt er eine Aufklärung über die hohen Risiken des Fonds, dann stehen dem Anleger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen dem Anlageberater zu.

Justus rät:
Anleger der Midas Mittelstandfonds sollten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen, um ihre Ansprüche innherhalb der Verjährungsfristen prüfen zu lassen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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