Academy Filmfonds
MHF Erste und Zweite Academy Film GmbH & Co. KG
Die MHF Erste und Zweite Academy Film GmbH & Co. KG sind geschlossene Filmfonds, die in die Auswertung und Produktion von Kinofilmen investieren. Die Delfi (früher: MHF Delbrück Produktion 2004 GmbH & Co. KG) ist heute mit einem Anteil von 99,9% in Form einer atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung am Vermögen des MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG beteiligt. Der Erste und Zweite Academy Filmfonds wurden von der Commerzbank vertrieben, die nun wegen Falschberatung für die Schäden der Anleger aufkommen muss.
Versprechen von Steuervorteilen nicht gehalten:
Vielen Investoren wurde die Anlage als steuersparendes Modell verkauft, da die Fonds bis vor einigen Monaten noch steuerbegünstigt waren und sich so angeblich insbesondere für sicherheitsorientierte Investoren eigneten. Allerdings konnte sich dieses Versprechen infolge des Kapitalverlustes von 10% nicht bewahrheiten und nun stehen Anlegern statt Steuervergünstigungen, Steuernachzahlungen bevor.
Viele Anleger wurden schon zu beträchtlichen Steuernachzahlungen aufgefordert:
Seit mit dem Medienerlass von 2005 sind die Fonds infolge einer Einschränkung der Anwendung des Steuersparmodells nicht mehr steuerprivilegiert und gelten seither als Festgeld. Daraus ergibt sich, dass Anleger nun 70% der Anlagesumme von insgesamt 290 Mio. € nachzahlen müssen. So muss ein Anleger der vor rund zehn Jahren mindestens 25.000 € investiert hat und daher in den Folgejahren dem Spitzensatz der Einkommenssteuer unterlag, nun 8.000 € an die Staatskasse zahlen. Und wer die Rückzahlung noch nicht versteuert hat, dem bleibt jetzt noch Schlimmeres vorbehalten. So erwartet betroffene Anleger in diesem Falle laut Pressemitteilung eine Zinslast von rund 70%, was auf den Mindestbeteiligungsbetrag gerechnet schon mehr als 17.000 € ausmachen würde.
Urteile gegen die Commerzbank in Sachen Academy Film:
Anleger müssen schnell reagieren und ihre Ansprüche angesichts der drohenden Verjährung geltend machen. Zu der Erste und Zweite Academy Film GmbH & Co. KG bestehen gute Erfolgsaussichten. So sprach bereits das Landgericht München (Entscheidung vom 28.01.2010; Az.: 22 O 76/09), sowie das Landgericht Konstanz (Entscheidung vom 04.12.2009; Az.: 3 O 32/09 D) betroffenen Kapitalanlegern der MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG Schadensersatz wegen Falschberatung zu, den nun die Commerzbank als beratende Bank zu zahlen hat. Die Argumentation der Rechtsprechung stützte sich hierbei hauptsächlich darauf, dass die Bank zu keiner Zeit über Provisionen informiert habe (Kick-Back-Rechtsprechung). Mit einem Urteil vom 02.02.2010 bestätigte das Landgericht Hamburg nun auch den Schadenersatzanspruch eines Anlegers der MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG wegen einer fehlerhaften Darstellung des Anlagemodells.
Verjährung:
Gemäß §§ 195, 199 BGB verjähren Ansprüche binnen 3 Jahren nach Kenntnis der Falschberatung. Daneben verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche unabhängig von der Kenntnis taggenau binnen 10 Jahren nach Vertragsschluss.
Sollten Sie daher Mitte 2002 den Fond gezeichnet haben, so müssen sie dringend die Verjährung durch Klage oder Schlichtung hemmen.
Justus rät:
Betroffene Anleger sollten sich unbedingt an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Ansprüche prüfen zu lassen und sich insbesondere auch über die Verjährung informieren zu lassen. JUSTUS Rechtsanwälte erstritt bereits einige Urteile und Vergleiche in ähnlich gelagerten Fällen und helfen auch Ihnen gern weiter.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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