Update als Pflicht
Mitte Mai hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen des Vorwurfs einer illegalen Abgastechnik einen Mercedes Benz- Rückruf für knapp 280.000 Fahrzeuge angeordnet. Betroffen sind 1372 Fahrzeuge des Modells Mercedes Vito, 33.000 Audi A6 und A7 und 19.000 Porsche Cayenne und Macan, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte.

Probleme der Beweissicherung durch Update
Wenn man sich weigert das angebotene Software-Update des Herstellers nach diesem Rückruf anzunehmen, dann ist man verpflichtet sein Fahrzeug stillzulegen (Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen v. 17.08.2018, Az.: 8 B 548/18 und 8 B 865/18).
Bessere Chance auf Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen als Mängelgewährleistung
Kunden von Daimler müssen jedoch im Gegensatz zu den Kunden von VW nicht die Verjährung befürchten, da Schadenersatzansprüche aufgrund einer Täuschung drei Jahre nach Kenntnis der Täuschung noch geltend gemacht werden können.
Bei den Ansprüchen der VW Kunden hatte es sich dagegen um gesetzliche Mängelgewährleistungsansprüche gehandelt, welche schon nach zwei Jahren verjähren.
Zu beachten ist, dass durch das Aufspielen der Software wichtige Beweise vernichtet werden können, jedoch besteht dann das der Dilemma der zwingenden Stilllegung des Fahrzeugs. Das OVG Nordrhein-Westfalen empfiehlt Betroffenen deswegen ein “selbstständiges Beweisverfahren” und eine Leistungsmessung des Fahrzeugs vor und nach dem Update um ihre Ansprüche später noch vor Gericht geltend machen zu können.
In den VW Fällen sind Gerichte, wenn sich durch das Aufspielen der Mangel beheben ließ teilweise von einer Nacherfüllung oder einem nur geringfügigen Mangel ausgegangen, welcher der Durchsetzung der Ansprüche der Betroffenen im Weg stand.
Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch den Hersteller haben einige LGs auch nach der Installation des Updates noch einen Schaden bestätigt und die VW AG (Als Hersteller) zur Zahlung verurteilt. Dies ist auch im Falle der Kunden von Daimler möglich.
Entscheidungen zu Wertersatz bei neueren Darlehensverträgen
Auch für Kunden, welche ihre Fahrzeuge mit einem Darlehensvertrag finanziert haben und durch einen Widerruf ihren Vertrag Rückabwickeln wollen, gab es 2017 schon positive Urteile. Jedoch ist noch unklar wie sich die Gesetzesänderung vom 13.06.2014, welche besagt, dass eine Nutzungsentschädigung an die finanzierende Bank geleistet werden muss, bei neueren Verträgen auf die Rechtsprechung auswirkt.
Dabei waren beispielsweise das LG Limburg und das LG Ravensburg verschiedener Ansicht.
Laut dem LG Ravensburg (Entscheidung vom 07.08.2018) ist der volle Wertverlust des Fahrzeugs als Folge des Preisverfalls bei Dieselfahrzeugen den Betroffenen zu ersetzen ohne das Wertersatz an die Bank geleistet werden muss. Das LG Limburg vertrat hingegen das Gegenteil.
Justus rät:
Wir vertreten eine Vielzahl von Betroffen aus dem Dieselskandal und haben sowohl Autodarlehen widerrufen als auch Klagen gegen VW und Autohändler eingereicht.
Lassen Sie sich kostenfrei und individuell beraten.
Senden Sie uns einfach Ihren KFZ-Schein, Kaufvertrag und ggf. den Darlehensvertrag zu oder laden Sie diese gleich über das Kontaktformular zu.
Soweit ihre Rechtsschutzversicherung nicht deckt, finden wir zusammen einen Weg, wie Sie ohne eigenes Risiko ihre Ansprüche durchsetzen können.
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Ansprechpartner:

Michael Kraft
Rechtsanwalt
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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