LEDORA GmbH und Nachrangdarlehen

LEDORA GmbH und Co. KG

Seit einiger Zeit liegen partiarische Nachrangdarlehen im Trend. Dabei gewährt ein Investor einem Unternehmen ein festverzinsliches Darlehen und erhält gewinnabhängig (partiarisch) eine weitere Verzinsung. Charakteristisch für diese Art der Kapitalanlage ist, dass der Investor im Falle einer Insolvenz hinter den Forderungen anderer Gläubiger zurücktritt und erst nach den anderen Verbindlichkeiten bedient wird. Also leer ausgeht. Damit sind Zinsen und die Tilgung des Kredites unsicher und hängen von der Entwicklung des Unternehmens ab.

Wird darüber hinaus eine qualifizierte Nachrangklausel vereinbart, dann kann die Zahlungsverpflichtung des Unternehmens nur aus dem sonst übersteigenden Vermögen erwachsen. Damit ist eine Tilgung des Darlehens bereits vor Eröffnung der Insolvenz ausgeschlossen, wenn die Geltendmachung des Anspruchs einen Insolvenzgrund darstellt. Im Falle einer Insolvenz werden erst die Ansprüche der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.

Partiarische Nachrangdarlehen unterscheiden sich also von anderen Darlehen dadurch, dass Rückzahlungen aus einem laufenden Zinssatz auf das eingesetzte Kapital und einer Beteiligung am Unternehmenserfolg in Form von Gewinnbeteiligung, Umsatzbeteiligung oder Beteiligung am Unternehmenswert abhängen.

Die LEDORA Projekt GmbH & Co. KG vertreibt über das Internetportal „www.econeers.de“ solche partiarischen Nachrangdarlehen. Diese werden als überdurchschnittlich rentables Anlageprodukt angepriesen. Nachteilig ist, dass man als Investor in den meisten Fällen nicht am Erfolg seiner Investitionen partizipiert, aber das komplette Risiko trägt, welches zum Totalverlust führen kann.

Unserer Erfahrung nach, sind die Widerrufsbelehrungen der LEDORA GmbH & Co. KG der letzten Jahre in den meisten Fällen fehlerhaft sodass ein Widerruf auch heute noch möglich erscheint.

Justus rät:

kostenfreie Erstberatung

Sollten auch Sie ein partiarisches Nachrangdarlehen der LEDORA GmbH & Co. KG oder anderer Anbieter gezeichnet haben, dann senden Sie uns zur Erstberatung Ihre Vertragsunterlagen damit wir Ihre Widerrufsmöglichkeiten überprüfen können. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular und laden dort gleich die Widerrufsbelehrung bzw. den Vertrag hoch.

Die Erstberatung ist kostenfrei.

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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2 Antworten auf „LEDORA GmbH und Nachrangdarlehen“

  1. Guten Tag !
    Ich habe der LEDORA GmbH 2017 ein partiarisches Darlehn in Höhe von 1.000.- Euro gegeben das ich gemäß Vertrag zum 31.12.2019 kündigen kann. Diesen Darlehnsvertrag habe ich erstmalig am 18.1.2020 gekündigt und in der Zwischenzeit mit 2 weiteren Briefen an den GF wiederholt, jedoch keinerlei Antwort erhalten. Ich muß daher davon ausgehen, dass der Darlehnsnehmer nicht zahlungswillig oder nicht zahlungsfähig ist und bange um die Rückzahlung (zumindest) des Darlehnsbetrags.
    Meine Frage an Sie lautet daher inwieweit Sie in der Sache helfen können und mit welchen Kosten das verbunden wäre.
    Vielen Dank und Gruß
    Jens Knüpling

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