MEGA 4 GbR: Bonnfinanz AG zu Schadenersatz verurteilt

Laut Pressemitteilungen hat das Oberlandesgericht Stuttgart am 25.07.2013 in Berufung die Anlageberaterin Bonnfinanz AG zum Schadenersatz zu Gunsten eines Anlegers des Immobilienfonds MEGA 4 GbR verurteilt.

Die Bonnfinanz AG tritt als Vermittler und Beraterin bei einer Vielzahl von geschlossenen Fondsbeteiligungen auf.
In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde dem Kläger von dem Anlageberater der Bonnfinanz AG im Rahmen einer Beratung eine Beteiligung an der MEGA 4 GbR in Höhe von 70.000,00 DM empfohlen. Die Anlageberatung fand im Jahr 1998 statt.

Der Kläger wollte eine sichere Geldanlage zur Altersvorsorge zeichnen. Bei der Beratung wurde der Kläger nicht ausreichend über die mit der Beteiligung einhergehenden Risiken aufgeklärt. Tatsächlich hat sich die Entwicklung des geschlossenen Immobilienfonds MEGA 4 GbR im späteren Verlauf als äußerst negativ gezeigt.
Das Oberlandesgericht sah die Falschberatung der Bonnfinanz AG als erwiesen an und verneint auch die Verjährung der Ansprüche, so dass der Anleger des MEGA 4 GbR seinen Schaden ersetzt erhält.

Absolute Verjährung:

Für die meisten Anleger dürfte eine Falschberatung aber inzwischen keine Möglichkeit auf Schadenersatz bieten, da diese Ansprüche 10 Jahre nach Zeichnung absolut verjähren.

On und welche Möglichkeiten in Einzelfall noch in Betracht kommen, erfahren Sie bei einer Erstberatung. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen uns einfach unverbindlich an.

Please follow and like us:

Mehr zum Thema

GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS61
immobilienfonds


Geschlossene Immobilienfonds:

Beim geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in Immobilien, z.B. in Gewerbeimmobilien wie Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte. Er ist damit Mitinhaber mit entsprechenden Risiken, aber auch allen Chancen des Marktes. Steuerlich liegen meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vor.

Die einzelnen Immobilien werden in einem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt, was dem Anleger – im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds – eine transparente Investitionsentscheidung ermöglicht. Bei Erreichung der geplanten Investitionshöhe wird der Platzierungszeitraum beendet, das heißt, es werden keine weiteren Gelder mehr eingeworben, und der Anlegerkreis ist damit definiert. Der Fonds wird geschlossen.

Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds bieten ihre Produkte gerne als krisensichere Kapitalanlage mit Inflationsschutz und Wertzuwachs an. Dabei gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe spektakulärer Pleiten. So wurde beispielsweise die Deutsche Capital Management AG (DCM), einst ein führender Emittent geschlossener Immobilienfonds, 2013 insolvent.

Unterschiede offener und geschlossener Immobilienfonds
 
  • Risikostreuung - Offene Immobilienfonds investieren in viele Immobilien. Geschlossene Fonds dagegen oft nur in ein oder zwei Objekte. Das Risiko wird bei offenen Fonds also breiter gestreut.
  • Investitionsvolumen - Bei offenen Immobilienfonds ist das Fondsvermögen meist nicht gedeckelt. Es wächst, wenn neue Anleger Anteile erwerben und dem Fonds damit Geld zufließt. Bei geschlossenen Fonds hingegen ist das Volumen beschränkt. Wenn alle Anteile verkauft sind, wird der Fonds geschlossen.
  • Anteile-Verkauf - Bei offenen Immobilienfonds können Sie Ihre Fondsanteile grundsätzlich jederzeit wieder verkaufen. Bei geschlossenen Fonds müssen Sie die Anteile dagegen bis zum Ende der Laufzeit halten. Dann wird das Immobilienobjekt verkauft und der Erlös an alle Anleger ausgeschüttet.
  • Rechtliche Behandlung - beide Kapitalanlagen sind sowohl hinsichtlich der Rechten und Pflichten der Anleger, Aufklärungs- und Beratungspflichten, Schadenersatzansprüche und Verjährungsfristen rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
 

Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das
Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin