Laut Pressemitteilungen hat das Oberlandesgericht Stuttgart am 25.07.2013 in Berufung die Anlageberaterin Bonnfinanz AG zum Schadenersatz zu Gunsten eines Anlegers des Immobilienfonds MEGA 4 GbR verurteilt.
Die Bonnfinanz AG tritt als Vermittler und Beraterin bei einer Vielzahl von geschlossenen Fondsbeteiligungen auf.
In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde dem Kläger von dem Anlageberater der Bonnfinanz AG im Rahmen einer Beratung eine Beteiligung an der MEGA 4 GbR in Höhe von 70.000,00 DM empfohlen. Die Anlageberatung fand im Jahr 1998 statt.
Der Kläger wollte eine sichere Geldanlage zur Altersvorsorge zeichnen. Bei der Beratung wurde der Kläger nicht ausreichend über die mit der Beteiligung einhergehenden Risiken aufgeklärt. Tatsächlich hat sich die Entwicklung des geschlossenen Immobilienfonds MEGA 4 GbR im späteren Verlauf als äußerst negativ gezeigt.
Das Oberlandesgericht sah die Falschberatung der Bonnfinanz AG als erwiesen an und verneint auch die Verjährung der Ansprüche, so dass der Anleger des MEGA 4 GbR seinen Schaden ersetzt erhält.
Absolute Verjährung:
Für die meisten Anleger dürfte eine Falschberatung aber inzwischen keine Möglichkeit auf Schadenersatz bieten, da diese Ansprüche 10 Jahre nach Zeichnung absolut verjähren.
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