Anleger de Medico Fonds Nr. 20 erhalten Rückzahlungsaufforderungen
Anleger des Medico Fonds Nr. 20 Objekt Gummersbach müssen mit Rückzahlungen bereits erhaltener Ausschüttungen rechnen. Neben anteiligen Rückzahlungen, droht jetzt auch die Entrichtung des gesamten Ausschüttungsbetrages.
Anleger, die sich an dem Medico Fonds Nr. 20 Objekt Gummersbach beteiligt hatten, können mit dieser unvorteilhaften Immobilienfondsanlage noch immer nicht abschließen. Nachdem sie vom Immobilienfonds erfahren mussten, dass keine Auszahlungen oder Rückzahlungen des eingesetzten Kapitals mehr zu erwarten sind, werden sie jetzt auch noch auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen.
Zunächst noch durch “Vergleichsvorschläge”, bei denen sie “nur” einen Anteil von rund 69% der erhaltenen Ausschüttungen zahlen sollten. Anleger, die sich auf diese Vergleiche nicht eingelassen haben, werden nun nach und nach von Rechtsanwalt Dr. Hans Evers aus der Kanzlei Gerlach, Meyer-Schwickerath, Evers auf Rückzahlung des gesamten Betrages verklagt.
Medico-Fonds Nr. 37, Dresden, Waldschlösschen KG
Mit Schreiben vom 29.10.2010 hatte die Fondsgeschäftsführung – die Gebau Fonds GmbH -über deren Rechtsanwälte all diejenigen Gesellschafter, die sich bislang der Kapitalerhöhung verweigert hatten, aufgefordert, selbiger die Zustimmung zu erteilen. Im Falle des nicht bis spätestens zum 08.11.2010 erfolgten Beitritts zu der im Vorfeld als alleiniges Sanierungsmittel propagierten Kapitalerhöhung wurde den Anlegern die gerichtliche Durchsetzung der Ausschüttungsrückforderung angedroht.
Justus rät:
Anleger sollten zusamen mit der Zahlungsaufforderung zeitnah einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen.
Auch sollten Anleger rechtzeitig binnen der 10jährigen Verjährung Ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen. Für eine kostenlose Erstberatung rufen Sie uns gleich an oder füllen Sie das Kontaktformular aus.