Bei der Immobilienfonds MEGA 19 GbR handelt es sich um einen geschlossenen Immobilienfonds in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Gesellschaftstreuhänder. Der Fonds wurde im Jahr 1999 durch den Initiator MEGA Entwicklungs- und Gewerbeansiedlungs-AG und das Emissionshaus Dr. Görlich GmbH aufgelegt.
Gegenstand des geschlossenen Immobilienfonds MEGA 19 GbR war die Modernisierung und Instandsetzung einer Wohnanlage in Berlin-Hellersdorf.
Beteiligt haben sich die Anleger nicht an der Publikumsgesellschaft direkt, sondern über die Dr. Görlich Grundbesitz Beteiligungs GmbH, allerdings als voll haftende Gesellschafter.
Nach herrschender Rechsprechung sind die Anleger vor Beitritt über die besonderen Risiken und die Haftung mit den vollen Vermögen bei einer Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR aufzuklären. Ferner müssen Vermittler und banken über die Höhe der Provisionen aufklären, welche Sie für die Vermittlung des Fonds MEGA 19 GbR erhalten haben.
Justus rät:
Bei einer Inanspruchnahme durch Banken oder der Fondsgesellschaft sollten Anleger der MEGA Fonds sofort fachanwaltlichen Rat einholen. ZUm einen ist es bei eienr Falschberatung und Nichtaufklärung über Provisionen möglich Schadenersatz zu verlangen. Ferner kommt in vielen Fällen nur ein quotale Haftung der Gesellschafter in Betracht.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Knud J. Steffan
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