Medico Fonds Nr. 32: Bonnfinanz AG zum Schadensersatz verurteilt
Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 25.01.2013 (noch nicht rechtskräftig) die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung zum Medico Fonds Nr. 32 verurteilt.
Medico Fonds; Bonnfinanz hat Prospekt nicht rechtzeitig übergeben:
Das Landgericht Heilbronn kommt nach einer durchgeführten Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass der Berater nicht über Risiken informiert habe, den Prospekt nicht rechtzeitig übergeben habe und es der betroffenen Klägerin maßgeblich um die Altersvorsorge ging. Die fehlerhafte Beratung begründet einen Schadensersatzanspruch gegen die Bonnfinanz AG.
Von einer Verjährung der Schadensersatzansprüche ging das Landgericht Heilbronn nicht aus. So ist es grundsätzlich keine Obliegenheit des Anlegers, im Interesse der Anlageberater und vermittelnden Gesellschaften an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsrist Nachforschungen zu betreiben und ggf. jährliche Rechenschaftsberichte zu lesen.
Betroffene Anleger der Medico Fonds sollten sich bezüglich einer Überprüfung von Schadensersatzansprüchen an einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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