DCM Deutsche Capital Management AG zahlungsunfähig

Zahlungsunfähigkeit des Emissionshauses Deutsche Capital Management AG?
Am 2. April 2013 stellte das Emissionshaus Deutsche Capital Management AG einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München!

Hauptsächlich bietet die Gesellschaft geschlossene Fonds in den Bereichen Immobilien, Transport, Energie und Medien an. Das Gesamtinvestitionsvolumen umfasst nach eigenen Angaben 4,7 Mrd. €. Dabei beläuft sich das Investitionsvolumen von Anleger auf über 2 Mrd. €. In der Vergangenheit gab es häufig Negativmeldungen und Kritik.

Dieses Jahr wurden Räumlichkeiten von ehemaligen DCM Tochtergesellschaften durchsucht, die an die S & K verkauft wurde. Gegen S & K laufen staatsanwaltliche Ermittlungen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, da tausende Anleger durch ein sog. Schneeballsystem geschädigt worden sein sollen.
Zu dem gibt es Spekulationen über Unregelmäßigkeiten. Fragwürdig ist auch das plötzliche Verschwinden des DCM-Vorstandschefs Pawel Miller und die Äußerung der DCM, vorerst keine Immobilienfonds mehr aufzulegen.
2007 wurde der Gesellschaft vorgeworfen, dass Anleger beim Transfer von Immobilien aus vier DCM-Fonds in die Prime Office AG übervorteilt worden sein. Des Weitern wurde der DCM AG vorgehalten Immobilienbetrügerei wie Jürgen Schneider durchzuführen: Die DCM AG habe die künstliche Werterhöhung von Immobilien und dadurch künstliche Mietpreiserhöhungen durch nicht gerechtfertigte Verdopplung der Nutzflächen bei Prestigeobjekten wie dem Fuggerstadt-Center Augsburg, dem Hochhaus des Süddeutschen Verlages in München und bei der T-Online-Zentrale in Darmstadt erreicht.
Zudem wurden einige DCM-Fonds als geeignet für die Altersvorsorge dargestellt, obwohl dies nicht der Wahrheit entsprach. Diese Fonds waren als Blindpools konzipiert und bergen deshalb ein hohes Risiko, da die Anleger nicht wussten, in welche Immobilien ihr Geld angelegt wurde.

Justus rät:
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt schon iene Vielzahl von Anlegern der DCM – Fonds. Wir melden form- und fristgerecht Insolvenzansprüche bei zuständigen Insolvenzverwalter an und verfolgen Schadenersatzansprüche gegen Berater und solevnte Anspruchsgegner.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS61
immobilienfonds


Geschlossene Immobilienfonds:

Beim geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in Immobilien, z.B. in Gewerbeimmobilien wie Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte. Er ist damit Mitinhaber mit entsprechenden Risiken, aber auch allen Chancen des Marktes. Steuerlich liegen meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vor.

Die einzelnen Immobilien werden in einem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt, was dem Anleger – im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds – eine transparente Investitionsentscheidung ermöglicht. Bei Erreichung der geplanten Investitionshöhe wird der Platzierungszeitraum beendet, das heißt, es werden keine weiteren Gelder mehr eingeworben, und der Anlegerkreis ist damit definiert. Der Fonds wird geschlossen.

Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds bieten ihre Produkte gerne als krisensichere Kapitalanlage mit Inflationsschutz und Wertzuwachs an. Dabei gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe spektakulärer Pleiten. So wurde beispielsweise die Deutsche Capital Management AG (DCM), einst ein führender Emittent geschlossener Immobilienfonds, 2013 insolvent.

Unterschiede offener und geschlossener Immobilienfonds
 
  • Risikostreuung - Offene Immobilienfonds investieren in viele Immobilien. Geschlossene Fonds dagegen oft nur in ein oder zwei Objekte. Das Risiko wird bei offenen Fonds also breiter gestreut.
  • Investitionsvolumen - Bei offenen Immobilienfonds ist das Fondsvermögen meist nicht gedeckelt. Es wächst, wenn neue Anleger Anteile erwerben und dem Fonds damit Geld zufließt. Bei geschlossenen Fonds hingegen ist das Volumen beschränkt. Wenn alle Anteile verkauft sind, wird der Fonds geschlossen.
  • Anteile-Verkauf - Bei offenen Immobilienfonds können Sie Ihre Fondsanteile grundsätzlich jederzeit wieder verkaufen. Bei geschlossenen Fonds müssen Sie die Anteile dagegen bis zum Ende der Laufzeit halten. Dann wird das Immobilienobjekt verkauft und der Erlös an alle Anleger ausgeschüttet.
  • Rechtliche Behandlung - beide Kapitalanlagen sind sowohl hinsichtlich der Rechten und Pflichten der Anleger, Aufklärungs- und Beratungspflichten, Schadenersatzansprüche und Verjährungsfristen rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
 

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