Zahlungsunfähigkeit des Emissionshauses Deutsche Capital Management AG?
Am 2. April 2013 stellte das Emissionshaus Deutsche Capital Management AG einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München!
Hauptsächlich bietet die Gesellschaft geschlossene Fonds in den Bereichen Immobilien, Transport, Energie und Medien an. Das Gesamtinvestitionsvolumen umfasst nach eigenen Angaben 4,7 Mrd. €. Dabei beläuft sich das Investitionsvolumen von Anleger auf über 2 Mrd. €. In der Vergangenheit gab es häufig Negativmeldungen und Kritik.
Dieses Jahr wurden Räumlichkeiten von ehemaligen DCM Tochtergesellschaften durchsucht, die an die S & K verkauft wurde. Gegen S & K laufen staatsanwaltliche Ermittlungen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, da tausende Anleger durch ein sog. Schneeballsystem geschädigt worden sein sollen.
Zu dem gibt es Spekulationen über Unregelmäßigkeiten. Fragwürdig ist auch das plötzliche Verschwinden des DCM-Vorstandschefs Pawel Miller und die Äußerung der DCM, vorerst keine Immobilienfonds mehr aufzulegen.
2007 wurde der Gesellschaft vorgeworfen, dass Anleger beim Transfer von Immobilien aus vier DCM-Fonds in die Prime Office AG übervorteilt worden sein. Des Weitern wurde der DCM AG vorgehalten Immobilienbetrügerei wie Jürgen Schneider durchzuführen: Die DCM AG habe die künstliche Werterhöhung von Immobilien und dadurch künstliche Mietpreiserhöhungen durch nicht gerechtfertigte Verdopplung der Nutzflächen bei Prestigeobjekten wie dem Fuggerstadt-Center Augsburg, dem Hochhaus des Süddeutschen Verlages in München und bei der T-Online-Zentrale in Darmstadt erreicht.
Zudem wurden einige DCM-Fonds als geeignet für die Altersvorsorge dargestellt, obwohl dies nicht der Wahrheit entsprach. Diese Fonds waren als Blindpools konzipiert und bergen deshalb ein hohes Risiko, da die Anleger nicht wussten, in welche Immobilien ihr Geld angelegt wurde.
Justus rät:
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt schon iene Vielzahl von Anlegern der DCM – Fonds. Wir melden form- und fristgerecht Insolvenzansprüche bei zuständigen Insolvenzverwalter an und verfolgen Schadenersatzansprüche gegen Berater und solevnte Anspruchsgegner.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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