Medico-Fonds 2, 3, 18 und 41 insolvent, Klagen des Insolvenzverwalters

Sieben geschlossene Immobilienfonds der Gebau-Gruppe insolvent

Sieben geschlossene Immobilienfonds der Düsseldorfer Gebau-Gruppe mussten Insolvenz anmelden. Das teilte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Georg F. Kreplin mit, der zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Gesellschaften bestimmt wurde. Nach Angaben Kreplins hat im gleichen Zuge auch eine Finanzvermittlungsgesellschaft der Gebau-Gruppe Insolvenz angemeldet.

Medico-Fonds 2, 3, 18 und 41 insolvent:

Im vorläufigen Insolvenzverfahren befinden sich nun nach Auskunft der Website Insolvenzbekanntmachungen.de unter anderem die Medico-Fonds Nummer 2, 3, 18 und 41.

Von den Pleiten der sieben Fonds dürften aber schätzungsweise 4000 bis 5000 Privatanleger betroffen sein, die zusammen einen hohen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Millionenbetrag in die Fonds eingezahlt haben dürften. Dabei handelt es sich vermutlich vor allem um Ärzte und Apotheker, denn in dieser Klientel wurden die unter dem Label “Medico” laufenden Fonds einst mit Vorliebe vertrieben.
Rückforderung von Ausschüttungen und Kommanditistenhaftung:
Bereits Anfang des Jahres 2015 wurden die Anleger des Medico Fonds Nr. 41 aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Die Landesbank hatte die Kredite fällig gestellt. Ähnliches könnte auch anderen Medico Fonds drohen. Anfang des Jahres 2015 wurden die Anleger des Medico Fonds Nr. 41 aufgefordert, die bis dahin erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Hintergrund war, dass die Landesbank die Kredite fällig gestellt hatte. Zwischenzeitlich ist der Fonds insolvent.
Erste Klagen des Insolvenzverwalters Kreplin vor dem Landgericht Düsseldorf:
Nun fordert der Insolvenzverwalter Georg Kreplin, vertreten durch die Kanzlei Hannemann, Eckl & Moersch die Anleger zur Rückzahlung der Ausschüttungen der Jahre 1998 bis 2009 sowie Steuergutschriften auf und hat in uns vorliegenden Fällen schon Klage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht.
Ähnliches könnte auch bei den anderen Medico Fonds drohen.

JUSTUS rät betroffenen Medico Fonds-Anlegern:

  1. Machen Sie sofort Schadenersatzansprüche geltend sofern sie nach Mai 2006 gezeichnet haben, denn dann ist die absolute Verjährung der Schadenersatzansprüche gegen Berater und Gesellschaft noch nicht verjährt.
  2. Lassen Sie sich nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung oder Klage und vor einer Zahlung unbedingt zeitnah fachanwaltlich beraten.
  3. Mit einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich gegen die Klage verteidigen. Ansonsten kann der/die Fachanwalt/in für Bank- und Kapitalanlagerecht das Kostenrisiko für Sie zeitnah einschätzen.


Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

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GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS61
immobilienfonds


Geschlossene Immobilienfonds:

Beim geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in Immobilien, z.B. in Gewerbeimmobilien wie Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte. Er ist damit Mitinhaber mit entsprechenden Risiken, aber auch allen Chancen des Marktes. Steuerlich liegen meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vor.

Die einzelnen Immobilien werden in einem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt, was dem Anleger – im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds – eine transparente Investitionsentscheidung ermöglicht. Bei Erreichung der geplanten Investitionshöhe wird der Platzierungszeitraum beendet, das heißt, es werden keine weiteren Gelder mehr eingeworben, und der Anlegerkreis ist damit definiert. Der Fonds wird geschlossen.

Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds bieten ihre Produkte gerne als krisensichere Kapitalanlage mit Inflationsschutz und Wertzuwachs an. Dabei gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe spektakulärer Pleiten. So wurde beispielsweise die Deutsche Capital Management AG (DCM), einst ein führender Emittent geschlossener Immobilienfonds, 2013 insolvent.

Unterschiede offener und geschlossener Immobilienfonds
 
  • Risikostreuung - Offene Immobilienfonds investieren in viele Immobilien. Geschlossene Fonds dagegen oft nur in ein oder zwei Objekte. Das Risiko wird bei offenen Fonds also breiter gestreut.
  • Investitionsvolumen - Bei offenen Immobilienfonds ist das Fondsvermögen meist nicht gedeckelt. Es wächst, wenn neue Anleger Anteile erwerben und dem Fonds damit Geld zufließt. Bei geschlossenen Fonds hingegen ist das Volumen beschränkt. Wenn alle Anteile verkauft sind, wird der Fonds geschlossen.
  • Anteile-Verkauf - Bei offenen Immobilienfonds können Sie Ihre Fondsanteile grundsätzlich jederzeit wieder verkaufen. Bei geschlossenen Fonds müssen Sie die Anteile dagegen bis zum Ende der Laufzeit halten. Dann wird das Immobilienobjekt verkauft und der Erlös an alle Anleger ausgeschüttet.
  • Rechtliche Behandlung - beide Kapitalanlagen sind sowohl hinsichtlich der Rechten und Pflichten der Anleger, Aufklärungs- und Beratungspflichten, Schadenersatzansprüche und Verjährungsfristen rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
 

Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
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