Sieben geschlossene Immobilienfonds der Gebau-Gruppe insolvent
Sieben geschlossene Immobilienfonds der Düsseldorfer Gebau-Gruppe mussten Insolvenz anmelden. Das teilte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Georg F. Kreplin mit, der zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Gesellschaften bestimmt wurde. Nach Angaben Kreplins hat im gleichen Zuge auch eine Finanzvermittlungsgesellschaft der Gebau-Gruppe Insolvenz angemeldet.
Medico-Fonds 2, 3, 18 und 41 insolvent:
Im vorläufigen Insolvenzverfahren befinden sich nun nach Auskunft der Website Insolvenzbekanntmachungen.de unter anderem die Medico-Fonds Nummer 2, 3, 18 und 41.
Von den Pleiten der sieben Fonds dürften aber schätzungsweise 4000 bis 5000 Privatanleger betroffen sein, die zusammen einen hohen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Millionenbetrag in die Fonds eingezahlt haben dürften. Dabei handelt es sich vermutlich vor allem um Ärzte und Apotheker, denn in dieser Klientel wurden die unter dem Label “Medico” laufenden Fonds einst mit Vorliebe vertrieben.
Rückforderung von Ausschüttungen und Kommanditistenhaftung:
Bereits Anfang des Jahres 2015 wurden die Anleger des Medico Fonds Nr. 41 aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Die Landesbank hatte die Kredite fällig gestellt. Ähnliches könnte auch anderen Medico Fonds drohen. Anfang des Jahres 2015 wurden die Anleger des Medico Fonds Nr. 41 aufgefordert, die bis dahin erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Hintergrund war, dass die Landesbank die Kredite fällig gestellt hatte. Zwischenzeitlich ist der Fonds insolvent.
Erste Klagen des Insolvenzverwalters Kreplin vor dem Landgericht Düsseldorf:
Nun fordert der Insolvenzverwalter Georg Kreplin, vertreten durch die Kanzlei Hannemann, Eckl & Moersch die Anleger zur Rückzahlung der Ausschüttungen der Jahre 1998 bis 2009 sowie Steuergutschriften auf und hat in uns vorliegenden Fällen schon Klage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht.
Ähnliches könnte auch bei den anderen Medico Fonds drohen.
JUSTUS rät betroffenen Medico Fonds-Anlegern:
- Machen Sie sofort Schadenersatzansprüche geltend sofern sie nach Mai 2006 gezeichnet haben, denn dann ist die absolute Verjährung der Schadenersatzansprüche gegen Berater und Gesellschaft noch nicht verjährt.
- Lassen Sie sich nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung oder Klage und vor einer Zahlung unbedingt zeitnah fachanwaltlich beraten.
- Mit einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich gegen die Klage verteidigen. Ansonsten kann der/die Fachanwalt/in für Bank- und Kapitalanlagerecht das Kostenrisiko für Sie zeitnah einschätzen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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